Abbildung 1: Geltungsbereich der 40. Flächennutzungsplanänderung Auszug aus der Katasterkarte o.M.
40. Änderung des Flächennutzungsplans, Auszug aus der Planzeichnung, o.M.
Abbildung 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4.25 „Industriegebiet Gelsdorf“, Auszug aus der Planzeichnung, o.M.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Gelsdorf sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.25 „Industriegebiet Gelsdorf“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.
Mit den Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Industriegebiet sowie ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gemeinschaftsunterkünfte“ geschaffen werden. Hierfür erfolgt die Ausweisung entsprechender Bauflächen sowie einer Straßenverkehrsfläche.
Das Plangebiet liegt westlich der B 257 in der Gemarkung Gelsdorf, Flur 16, auf Höhe des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes. Der Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst rund 9 ha, der Geltungsbereich des Bebauungsplans rund 10,2 ha.
Die genaue Lage und Abgrenzung der Geltungsbereiche der Bauleitplanverfahren können den beiliegenden Abbildungen 1 und 2 entnommen werden.
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Bebauungsplan Nr. 4.25 „Industriegebiet Gelsdorf“ in der Gemarkung Gelsdorf, werden samt Begründung in der Zeit vom
21.07.2023 bis einschließlich 04.09.2023
während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Gemeindeentwicklung/Wirtschaftsförderung, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, 1.OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen, um die Gelegenheit der Information und Stellungnahme zu bieten.
Öffentlich ausliegen werden die Unterlagen der 40. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans Nr. 4.25 „Industriegebiet Gelsdorf“ bestehend aus:
Stellungnahme der Verwaltung: Die Prospektion sowie Baggerschürfungen wurden ohne Funde durchgeführt.
Stellungnahme der Verwaltung: Ein entsprechendes geologisches Fachgutachten ist während der Offenlage ebenfalls einsehbar.
Stellungnahme der Verwaltung: Ein Fachgutachten zum Oberflächenabfluss sowie das Schallgutachten sind während der Offenlage ebenfalls einsehbar.
§ Die Stadt Meckenheim äußert in ihren Stellungnahmen vom 11.10.2021 und 05.01.2022 Bedenken zur Verkehrsentwicklung sowie zu Schallimmissionen, zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie nordrhein-westfälischer Schutzgebiete.
Stellungnahme der Verwaltung: Verkehrsgutachten, Schallgutachten, Fachbeitrag Naturschutz sowie der Umweltbericht sind während der Offenlage ebenfalls einsehbar.
§ Aus der Öffentlichkeit wurden mehrere Schreiben (mit Datum vom 11.10.2021, 11.01.2022, 14.01.2022, Dezember 2021, 13.01.2022) eingereicht mit folgen umweltrelevanten Inhalten:
o erhöhter Bedarf an Pflanzenschutzmittel auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen durch die im Bebauungsplan festgesetzte extensive Streuobstwiese hin. Bei der Pflanzenauswahl soll auf die Verbreitung der Kirschessigfliege geachtet werden.
o Mögliche erhöhte Gefahr durch Starkregen durch die weitere Versiegelung
Hinweis der Verwaltung: Ein entsprechendes Gutachten ist während der Offenlage ebenfalls einsehbar.
o Zusammenarbeit mit Umweltverbänden
o Aussagen zur Beeinträchtigung der bodenorientierten Tierwelt fehlen
Hinweis der Verwaltung: Der Fachbeitrag Naturschutz sowie der Umweltbericht sind während der Offenlage ebenfalls einsehbar.
o Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird befürchtet.
Hinweis der Verwaltung: Der Fachbeitrag Naturschutz sowie der Umweltbericht sind während der Offenlage ebenfalls einsehbar.
o Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen
o Ausgleichsflächen wurden noch nicht benannt.
Hinweis der Verwaltung: Die Ausgleichsmaßnahmen sind im Fachbeitrag Naturschutz sowie im Umweltbericht benannt.
o Integration von Nachhaltigkeitsmaßnahmen in die Bauleitplanung (Dach- und Fassadenbegrünung, zentrales Parkhaus, Retentionsmulden, Machbarkeitsstudie Kälte-/Wärmeversorgung, e-Ladestationen, Verbot von Schotterflächen, Möglichkeit eines Wärmespeichers prüfen, Vorgaben gegen Lichtsmog, Nutzung von Regenwasser vor Ort)
o Mögliche Lärmbeeinträchtigung der Ortslage Gelsdorf
Hinweis der Verwaltung: Das Schallgutachten ist während der Offenlage ebenfalls einsehbar.
§ In der Landesplanerischen Stellungnahme vom 03.07.2017 erfolgen folgende umweltbezogene Hinweise:
Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass ein Ausgleich durch die Ausweisung eines Industriegebietes grundsätzlich möglich ist.
Das Landesamt für Geologie und Bergbau verweist auf die Lage innerhalb des erloschenen Bergwerksfeld „Wahlburga“.
Die Landwirtschaftskammer verweist auf den landwirtschaftlichen Flächenverlust.
Das Forstamt Ahrweiler fordert einen Mindestabstand von 30 m zum benachbarten Waldrand sowie einen Ausgleich für die Schutzgüter Boden, Wasser und Landschaftsbild.
Die SGD Nord verweist auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung der §§ 5 und 55 WHG sowie § 13 (2) LWG R-P. Hierbei wird auch auf die Gefahr von Starkregen verwiesen.
Der Rhein-Sieg-Kreis kritisiert die Flächenneubeanspruchung, die Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie die Reduzierung des Nahrungshabitats für Vögel.
Die Stadt Meckenheim verweist auf Widersprüche zu Aussagen des LEP IV zur Landwirtschaft und auf Auswirkungen für die Schutzgüter Boden, Wasser und Landschaftsbild sowie zu möglichen Lärmbeeinträchtigungen.
Als Ansprechpartner steht Ihnen hier Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) sowie Frau Esther Dieler-Becker (Tel.: 02641/8007-92, E-Mail: esther.dieler-becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.
Die Verfahrensunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde, www.gemeinde-grafschaft.de, unter der Rubrik „Aktuelles / Beteiligungsverfahren“ sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes, www.geoportal.rlp.de, eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung.
Über die vorgebrachten Äußerungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung.