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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 29/2024
Mitteilung anderer Behörden
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Bedarfsplanung muss reformiert werden

MAINZ. Auf Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hatte der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Februar zwölf neue psychotherapeutische Sitze im Land genehmigt. Auf 9,5 davon konnte man sich bewerben. 123 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben das getan. Das Interesse ist riesig, der Bedarf der Patientinnen und Patienten auch. Die derzeitige Bedarfsplanung lässt aber aktuell nicht mehr Sitze zu und muss in den Augen der KV RLP daher dringend reformiert werden. Nachdem der Landesausschuss im Februar die zwölf zusätzlichen Sitze in Rheinland-Pfalz genehmigt hatte, durften sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab April darauf bewerben, genauer gesagt auf 9,5 der zwölf Sitze, da 2,5 Versorgungsumfänge aufgrund des Jobsharings bereits besetzt wurden. Davon profitieren mit je einem halben Sitz die Regionen Altenkirchen im Westerwald, Mayen-Koblenz und der Rhein-Hunsrück-Kreis und mit einem Sitz das Gebiet Frankenthal/Speyer/Rhein-Pfalz-Kreis. Über die verbleibenden Sitze wird der unabhängige Zulassungsausschuss, der in gleicher Zahl aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft sowie der Krankenkassen besteht, nun entscheiden: Dies sind je 1,5 Sitze in den Regionen Neuwied, Trier-Saarburg und dem Westerwaldkreis, je ein Sitz in der Vulkaneifel und in Birkenfeld sowie je ein halber Sitz in den Gebieten Altenkirchen im Westerwald, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Germersheim, Kusel und dem Rhein-Hunsrück-Kreis. „Dazu haben wir noch im August eigens eine Sondersitzung anberaumt, damit die Kolleginnen und Kollegen so schnell wie möglich starten können“, informiert KV RLP-Vorstandsmitglied und Psychotherapeut Peter Andreas Staub.

Hoher Bedarf und großes Interesse versus Bedarfsplanung Die damalige Entscheidung des Landesausschusses war bei der KV RLP gut angekommen, jedoch nur „als ein erster Schritt“ kommentiert worden. Denn nach Kenntnisstand der KV RLP fehlen in Rheinland-Pfalz rund 200 psychotherapeutische Sitze. „Der Bedarf von Seiten der Patientinnen und Patienten ist enorm. Und wenn wir nun die überaus hohe Anzahl an Bewerbungen sehen, ist für die Bürgerinnen und Bürger in keiner Weise nachvollziehbar, warum hier nicht mehr Kolleginnen und Kollegen beginnen

dürfen, zu praktizieren“, so Staub. Denn im Vergleich zum Bereich der Ärztinnen und Ärzte, wo seit Jahren ein Mangel herrscht, möchten sich viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch zulassen und gesetzlich Versicherte behandeln. Das Problem: die aktuelle Bedarfsplanung, deren Reformierung die KV RLP seit Langem fordert. Peter Andreas Staub: „Die Bedarfsplanung in ihrer jetzigen Form ist ein Zulassungsverhinderungsinstrument und muss grundlegend reformiert werden. Der aktuelle Zuschnitt der Planungsbereiche entspricht nicht mehr der Versorgungsrealität.

[Quelle: Pressemitteilung der KV RLP]