Der Gemeinderat Grafschaft hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2024 beschlossen, dass nach
| 1. | § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung die Öffentlichen Bekanntmachungen in der Wochenzeitung „Grafschafter Zeitung“ erfolgen, |
| 2. | § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung die Öffentlichen Bekanntmachungen im Falle von dringlichen Sitzungen, sofern sie nicht rechtzeitig nach Abs. 1 erfolgen können, a) in der Rhein-Zeitung (Ausgabe K) und b) im Generalanzeiger (Ausgabe Rhein-Ahr) |
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