Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 28. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8.01 „Ortsteil Leimersdorf“ in Grafschaft-Leimersdorf gemäß § 13a BauGB (im beschleunigten Verfahren) gefasst.
Daraufhin erfolgte in der Zeit vom 23.05.2022 bis einschließlich 27.06.2022 die öffentliche Auslegung der 28. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8.01 „Ortsteil Leimersdorf“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen mit der Konsequenz, dass i. S. des § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung durchzuführen ist.
Die relevanten Änderungen sind:
Reduzierung der Geschossflächenzahl auf 0,7
Nachrichtlicher Hinweis auf die Gefährdung durch Starkregenereignisse
Nachrichtlicher Hinweis auf die Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht bei archäologischen Funden
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass entsprechend des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB von folgenden Verfahrensschritten abgesehen wird:
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Wohngebäuden mit zwei Vollgeschossen. Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Planskizze ersichtlich.
Die 28. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8.01 „Ortsteil Leimersdorf“ wird nebst Begründung in der Zeit vom
12.08.2022 bis einschließlich 13.09.2022
während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Gemeindeentwicklung/Wirtschaftsförderung, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, 1. OG in Grafschaft-Ringen in Papierform erneut öffentlich ausliegen.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen hier Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) und Frau Esther Dieler-Becker (Tel.: 02641/8007-92, esther.dieler-becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.
Die Bebauungsplanunterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde, www.gemeinde-grafschaft.de, unter der Rubrik „Aktuelles“/ „Beteiligungsverfahren“ sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes, www.geoportal.rlp.de, eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.