Titel Logo
Grafschafter Zeitung
Ausgabe 31/2022
Gemeindeverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Steuern werden fällig

Bis zum 15. August 2022 sind folgende Steuern und Abgaben zu zahlen:

  • Landwirtschaftskammerbeitrag

  • Gewerbesteuer

  • Vergnügungssteuer

  • Hundesteuer

  • Beitrag Deutscher Weinfonds

  • Beitrag Weinabsatzförderung

Es wird gebeten, die Beträge termingerecht zu überweisen, da bei verspäteter Zahlung die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und im Mahnverfahren zusätzlich Mahngebühren und Portokosten erhoben werden müssen.

Zur Vermeidung von Terminüberschreitungen weisen wir auf die Möglichkeit des Lastschrifteinzuges hin. Formulare hierzu sind bei der Gemeindekasse erhältlich.

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass die zugegangenen Bescheide Dauerbescheide sind. Diese Dauerbescheide sind bis zu einer Änderung bezüglich der Festsetzung und Erhebung der Abgaben unbefristet gültig.

Gemeindekasse
Grafschaft