Bekanntmachung über die Durchführung von Vorarbeiten i.S.d. § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
Das Projektbüro Wiederaufbau Ahrtal des Landesbetrieb Mobilität plant und koordiniert den Wiederaufbau des zerstörten Ahr-Radwegs im Abschnitt zwischen Altenahr und Walporzheim. Hierzu soll dem Radverkehr – für die Dauer der Wiederherstellung- eine temporäre Ersatzroute abseits der durch Baustellenverkehr stark beanspruchten B 267 ermöglicht werden. Diese temporäre Ersatzroute („Höhenroute“ des Ahr-Radwegs) verläuft von Altenahr hoch nach Kalenborn, von dort auf dem Gebiet der Gemeinde Grafschaft durch den Ringener Wald nach Ringen und wieder hinab auf den Ahr-Radweg nach Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Zur Konkretisierung der Planung und Vorbereitung der Bauausführung führt das Projektbüro hierzu im Zeitraum von Mitte August 2023 bis Ende des Jahres 2023 auf dem Gebiet der Gemeinde Grafschaft Vorarbeiten i.S.d. § 16a FStrG durch. Gegenstand dieser Vorarbeiten sind neben Vermessungs- und Kartierungsmaßnahmen auch Bestandsaufnahmen im Rahmen der Baumkontrolle. Für die genannten Maßnahmen kann es notwendig werden, dass Mitarbeiter des Projektbüros oder von diesem Beauftragte Dritte Grundstücke – insbesondere Waldgrundstücke - entlang des angedachten Trassenverlaufs der Ersatzroute betreten müssen, sowie ggf. einzelne Bäume zu markieren. Sollten den betroffenen Grundstückseigentümern – oder sonstigen Nutzungsberechtigten –durch die beschriebenen Maßnahmen unmittelbare Vermögensnachteile entstehen, werden diese durch den Vorhabenträger im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entschädigt.
Der Untersuchungsraum beginnt an der Gemarkungsgrenze der Gemarkung Kalenborn zu Holzweiler und erstreckt sich entlang der angedachten Route des Ersatzweges (siehe Skizze) durch den Ringener Wald hin zum Assbacher Hof (Strecke circa 6,8 km). Betroffen von den Vorarbeiten sind die Flurstücke – insbesondere Waldgrundstücke - entlang des geplanten Ersatzroute, bis zu einem Abstand von circa 30 m links und rechts des Weges folgender Wegeparzellen:
Gemarkung Holzweiler Gemarkung Vettelhoven
Flur 31, Flurstück(e): 335; 439; Flur 13, Flurstück(e): 23
Flur 30, Flurstück(e): 124; 103; Flur 11, Flurstück(e): 48/1
Gemarkung Ringen
Flur 13; Flurstück(e): 581/4; 491/2; 472; 70/2; 227/6;
Flur 29, Flurstück(e): 72
Für Fragen zu den Vorarbeiten oder generell zur Errichtung der „Höhenroute“ als temporäre Ersatzroute für den Ahr-Radweg im Abschnitt Altenahr-Walporzheim stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Anfragen hierzu können Sie über folgende Wege an uns richten.
Telefonisch: 02642/986-0
Per Fax: 02642/986-6509
Postalisch: LBM Cochem-Koblenz
Projektbüro Wiederaufbau Ahrtal
Kripper Straße 16
53489 Sinzig
per E-Mail: pb-ahrtal@lbm-cochem.rlp.de
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wiederspruch beim Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz, Projektbüro Wiederaufbau Ahrtal, Kripper Straße 16, 53489 Sinzig schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.