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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 32/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft

für das Haushaltsjahr 2022 vom 23.06.2022

Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende (1.) Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für:

von bisher

erhöht / vermindert

auf

zinslose Kredite von bisher

0 €

0 €

0 €

verzinste Kredite von bisher

853.540 €

544.778 €

1.398.318 €

zusammen F 35

853.540 €

544.778 €

1.398.318 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Verpflichtungsermächtigungen -VE-) führen können, wird festgesetzt mit

von bisher

erhöht /vermindert

auf

3.115.000 €

1.400.000 €

4.515.000 €

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 nicht verändert.

§ 7 Eigenkapital

Die Höhe des Eigenkapitals der Gemeinde Grafschaft beträgt voraussichtlich:

Bilanz des Jahres 2020 (letzter geprüfter Jahresabschluss)

42.726.782,02 €

Zum Bilanzstichtag des Haushaltsjahres 2022 beträgt das Eigenkapital

43.372.990,02 €

Hinweise:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO Nr. 1 und 2 erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 01.08.2022, Az. 4.1-03-25-400 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während den allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft im Rathaus, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft, Zimmer A15, gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 15.08.2022 bis einschließlich 22.08.2022 öffentlich aus.

Grafschaft-Ringen, den 04.08.2022
Achim Juchem
Bürgermeister