Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende (1.) Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für:
| von bisher | erhöht / vermindert | auf | |
| zinslose Kredite von bisher | 0 € | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite von bisher | 853.540 € | 544.778 € | 1.398.318 € |
| zusammen F 35 | 853.540 € | 544.778 € | 1.398.318 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen -VE-) führen können, wird festgesetzt mit
| von bisher | erhöht /vermindert | auf |
| 3.115.000 € | 1.400.000 € | 4.515.000 € |
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert.
§ 6 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 nicht verändert.
§ 7 Eigenkapital
Die Höhe des Eigenkapitals der Gemeinde Grafschaft beträgt voraussichtlich:
| Bilanz des Jahres 2020 (letzter geprüfter Jahresabschluss) | 42.726.782,02 € |
| Zum Bilanzstichtag des Haushaltsjahres 2022 beträgt das Eigenkapital | 43.372.990,02 € |
Hinweise:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO Nr. 1 und 2 erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 01.08.2022, Az. 4.1-03-25-400 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während den allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft im Rathaus, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft, Zimmer A15, gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 15.08.2022 bis einschließlich 22.08.2022 öffentlich aus.