Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis
für die Wahlgänge I (Eigentümer/innen, Nießbraucher/innen, Pächter/innen),
II (mitarbeitende Familienangehörige) und III (ständige Arbeitnehmer/innen)
Die Gemeinde Grafschaft, Landkreis Ahrweiler, legt ein Wählerverzeichnis für die Wahlen zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz an, die
am Sonntag, dem 1. Oktober 2023, in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr,
stattfinden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist. Die Eintragung erfolgt auf Antrag, der schriftlich nach vorgeschriebenem Muster zu stellen ist.
Die Aufstellung dieses Wählerverzeichnisses entfällt nach § 13 Abs. 8 Landwirtschaftskammerwahlordnung, wenn nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wird.
Bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge werden die Wahlberechtigten, die im Gebiet der Gemeinde Grafschaft ihre Hauptwohnung haben, aufgefordert,
spätestens bis zum 5. September 2023
(26.Tag vor der Wahl) ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen. Antragsformulare liegen für den jeweiligen Wahlgang bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501
Grafschaft-Ringen sowie auf der Homepage der Gemeindeverwaltung, www.gemeinde-grafschaft.de, bereit.
Jede/r Wahlberechtigte hat einen eigenen Antrag zu stellen. Anträge, die verspätet eingehen oder unvollständig sind und nicht rechtzeitig ergänzt werden, können nur dann noch berücksichtigt werden, wenn die/der Antragsteller/in nachweist, dass sie/er die Antragsfrist unverschuldet versäumt hat oder dass ihr/sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.
Die Wahlberechtigung ist in § 8 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) geregelt. Der Wortlaut dieses Gesetzes kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.