Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende (1.) Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber | verändert um | nunmehr festgesetzt | |
| bisher | erhöht/vermindert | auf | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| Gesamtbetrag der Erträge: | 40.501.333 € | 9.138.592 € | 49.639.925 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen: | 38.859.551 € | 1.724.230 € | 40.583.781 € |
| der Jahresüberschuss: | 1.641.782 € | 7.414.362 € | 9.056.144 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 3.287.938 € | 7.388.662 € | 10.676.600 € |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 € | 25.000 € | 25.000 € |
| die Einzahlungen aus | 15.339.100 € | -3.049.700 € | 12.289.400 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 18.433.200 € | -417.800 € | 18.015.400 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -3.094.100 € | -2.631.900 € | -5.726.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ohne Umschuldungen | -193.838 € | -4.781.762 € | -4.975.600 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für:
| von bisher | erhöht / vermindert um | auf | |
| zinslose Kredite von bisher | 0 € | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite von bisher | 1.295.838 € | -1.295.838 € | 0 € |
| zusammen | 1.295.838 € | -1.295.838 € | 0 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen -VE-) führen können, wird festgesetzt
| von bisher | erhöht / vermindert um | auf | |
| 4.400.000 € | 1.000.000 € | 5.400.000 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich
| von bisher | erhöht / vermindert um | auf | |
| 1.790.000 € | 1.000.000 € | 2.790.000 € |
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag
| von bisher | nicht erhöht / vermindert | auf | |
| 15.000.000 € | 15.000.000 € |
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert / neu festgesetzt
a) Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Sondervermögen Eigenbetrieb | von bisher | nicht erhöht / vermindert um | auf |
| Wasserwerk | 2.400.000 € | 0 € | 2.400.000 € |
| Sondervermögen Eigenbetrieb | von bisher | nicht erhöht / vermindert um | auf |
| Abwasserwerk | 1.300.000 € | 0 € | 1.300.000 € |
| zusammen: | von bisher | nicht erhöht / vermindert um | auf |
| 3.700.000 € | 0 € | 3.700.000 € |
b) Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
| Sondervermögen Eigenbetrieb | von bisher | nicht erhöht / vermindert um | auf |
| Wasserwerk | 250.000 € | 0 € | 250.000 € |
| Sondervermögen Eigenbetrieb | von bisher | nicht erhöht / vermindert um | auf |
| Abwasserwerk | 250.000 € | 0 € | 250.000 € |
| zusammen: | von bisher | nicht erhöht / vermindert um | auf |
| 500.000 € | 0 € | 500.000 € |
b) Verpflichtungsermächtigungen
| Sondervermögen Eigenbetrieb | von bisher | nicht erhöht / vermindert um | auf |
| Wasserwerk | 3.135.000 € | 0 € | 3.135.000 € |
| Sondervermögen Eigenbetrieb | von bisher | nicht erhöht / vermindert um | auf |
| Abwasserwerk | 0 € | 0 € | 0 € |
| zusammen: | von bisher | nicht erhöht / vermindert um | auf |
| 3.135.000 € | 0 € | 3.135.000 € |
§ 6 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 nicht verändert.
§ 7 Eigenkapital
Die Höhe des Eigenkapitals der Gemeinde Grafschaft beträgt voraussichtlich:
Bilanz des Jahres 2021 (letzter geprüfter Jahresabschluss): — 44.715.462,83 €
Zum Bilanzstichtag des Haushaltsjahres 2023 beträgt das Eigenkapital: — 53.771.606,83 €
Hinweise:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO Nr. 1 und 2 erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 02.08.2022, Az. 4.1-03-25-400, erteilt.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während den allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft im Rathaus, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft, Zimmer A15, gemäß § 97 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 22.08.2023 öffentlich aus.