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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 32/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft

für das Haushaltsjahr 2023 vom 13.07.2023

Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende (1.) Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

verändert um

nunmehr festgesetzt

bisher

erhöht/vermindert

auf

1. im Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der Erträge:

40.501.333 €

9.138.592 €

49.639.925 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen:

38.859.551 €

1.724.230 €

40.583.781 €

der Jahresüberschuss:

1.641.782 €

7.414.362 €

9.056.144 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

3.287.938 €

7.388.662 €

10.676.600 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 €

25.000 €

25.000 €

die Einzahlungen aus

15.339.100 €

-3.049.700 €

12.289.400 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

18.433.200 €

-417.800 €

18.015.400 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-3.094.100 €

-2.631.900 €

-5.726.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ohne Umschuldungen

-193.838 €

-4.781.762 €

-4.975.600 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für:

von bisher

erhöht / vermindert um

auf

zinslose Kredite von bisher

0 €

0 €

0 €

verzinste Kredite von bisher

1.295.838 €

-1.295.838 €

0 €

zusammen

1.295.838 €

-1.295.838 €

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen -VE-) führen können, wird festgesetzt

von bisher

erhöht / vermindert um

auf

4.400.000 €

1.000.000 €

5.400.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich

von bisher

erhöht / vermindert um

auf

1.790.000 €

1.000.000 €

2.790.000 €

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag

von bisher

nicht erhöht / vermindert

auf

15.000.000 €

15.000.000 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert / neu festgesetzt

a) Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen Eigenbetrieb

von bisher

nicht erhöht / vermindert um

auf

Wasserwerk

2.400.000 €

0 €

2.400.000 €

Sondervermögen Eigenbetrieb

von bisher

nicht erhöht / vermindert um

auf

Abwasserwerk

1.300.000 €

0 €

1.300.000 €

zusammen:

von bisher

nicht erhöht / vermindert um

auf

3.700.000 €

0 €

3.700.000 €

b) Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen Eigenbetrieb

von bisher

nicht erhöht / vermindert um

auf

Wasserwerk

250.000 €

0 €

250.000 €

Sondervermögen Eigenbetrieb

von bisher

nicht erhöht / vermindert um

auf

Abwasserwerk

250.000 €

0 €

250.000 €

zusammen:

von bisher

nicht erhöht / vermindert um

auf

500.000 €

0 €

500.000 €

b) Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen Eigenbetrieb

von bisher

nicht erhöht / vermindert um

auf

Wasserwerk

3.135.000 €

0 €

3.135.000 €

Sondervermögen Eigenbetrieb

von bisher

nicht erhöht / vermindert um

auf

Abwasserwerk

0 €

0 €

0 €

zusammen:

von bisher

nicht erhöht / vermindert um

auf

3.135.000 €

0 €

3.135.000 €

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 nicht verändert.

§ 7 Eigenkapital

Die Höhe des Eigenkapitals der Gemeinde Grafschaft beträgt voraussichtlich:

Bilanz des Jahres 2021 (letzter geprüfter Jahresabschluss):  — 44.715.462,83 €

Zum Bilanzstichtag des Haushaltsjahres 2023 beträgt das Eigenkapital:  — 53.771.606,83 €

Grafschaft, 18.07.2023
Achim Juchem
Bürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO Nr. 1 und 2 erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 02.08.2022, Az. 4.1-03-25-400, erteilt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während den allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft im Rathaus, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft, Zimmer A15, gemäß § 97 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 22.08.2023 öffentlich aus.

Grafschaft-Ringen, 08.08.2023
gez.
Michael Schneider
1. Beigeordneter