Im Zuge des OZG-Umsetzungsprojekts „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ können Unternehmen und Steuerberatungen ab der Gewerbesteuererklärung des Erhebungszeitraums 2022 von den Vorteilen des digitalen Gewerbesteuerbescheids profitieren. Die elektronische Bekanntgabe erfolgt in einem einheitlichen Format, welches Unternehmen und Steuerberatungen direkt in ihrer Fachsoftware verarbeiten können.
Vorteile für Unternehmen
Beschleunigung des Gewerbesteuerprozesses
Effiziente Verarbeitung der Bescheide
Sicherheit
So nutzen Sie den digitalen Gewerbesteuerbescheid
Wählen Sie bei der Einreichung der Gewerbesteuererklärung die Option „elektronische Zustellung“ in der Anlage Bekanntgabe aus.
Mein Unternehmenskonto
Das bundesweit einheitliche Unternehmenskonto ermöglicht Unternehmen die Nutzung von Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden über einen einheitlichen Zugang. Das von ELSTER bereitgestellte Nutzerkonto wurde speziell für Unternehmen und Organisationen entwickelt und beinhaltet ein integriertes Postfach für Mitteilungen sowie behördliche Bescheide.
Alternativ können Sie die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe auch über eine entsprechende Erklärung gegenüber der Gemeinde bekunden. Hierzu bitten wir Sie die ausgefüllte und unterzeichnete Einwilligung an das Steueramt der Gemeinde weiterzuleiten.
Den Link zur Einwilligungserklärung können Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter www. gemeinde-grafschaft.de unter “Aktuelles“ abrufen.
Bei Rückfragen steht Ihnen das
Steueramt der Gemeinde
Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1
53501 Grafschaft-Ringen,
Tel.: 02641/8007-43
Fax: 02641/8007-83
E-Mail: Steueramt@gemeinde-grafschaft.de
gerne zur Verfügung.