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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 32/2025
Gemeindeverwaltung
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Die Gemeinde Grafschaft bietet ab sofort die Zustellung von Gewerbesteuerbescheiden auf dem digitalen Weg an

Im Zuge des OZG-Umsetzungsprojekts „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ können Unternehmen und Steuerberatungen ab der Gewerbesteuererklärung des Erhebungszeitraums 2022 von den Vorteilen des digitalen Gewerbesteuerbescheids profitieren. Die elektronische Bekanntgabe erfolgt in einem einheitlichen Format, welches Unternehmen und Steuerberatungen direkt in ihrer Fachsoftware verarbeiten können.

Vorteile für Unternehmen

Beschleunigung des Gewerbesteuerprozesses

  • Wegfall von aufwendiger Papierverarbeitung
  • Effiziente und einfache Überprüfung des Bescheides durch digitalen Abgleich
  • Reduzierung des Zeitaufwands durch schnelle Kommunikation mit der Behörde

Effiziente Verarbeitung der Bescheide

  • Einheitliches XML-Format
  • Einfache Verarbeitung des Bescheides in der Fachsoftware
  • Neue Möglichkeiten im Dokumentenmanagement: Suchen und Filtern nach Kriterien wie Erhebungsjahr oder Art des Bescheides

Sicherheit

  • Sichere Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörde über kostenfreies Postfach - Mein Unternehmenskonto -
  • Rechtssichere und schnelle Zustellung von Bescheiden

So nutzen Sie den digitalen Gewerbesteuerbescheid

Wählen Sie bei der Einreichung der Gewerbesteuererklärung die Option „elektronische Zustellung“ in der Anlage Bekanntgabe aus.

Mein Unternehmenskonto

Das bundesweit einheitliche Unternehmenskonto ermöglicht Unternehmen die Nutzung von Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden über einen einheitlichen Zugang. Das von ELSTER bereitgestellte Nutzerkonto wurde speziell für Unternehmen und Organisationen entwickelt und beinhaltet ein integriertes Postfach für Mitteilungen sowie behördliche Bescheide.

Alternativ können Sie die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe auch über eine entsprechende Erklärung gegenüber der Gemeinde bekunden. Hierzu bitten wir Sie die ausgefüllte und unterzeichnete Einwilligung an das Steueramt der Gemeinde weiterzuleiten.

Den Link zur Einwilligungserklärung können Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter www. gemeinde-grafschaft.de unter “Aktuelles“ abrufen.

Bei Rückfragen steht Ihnen das

Steueramt der Gemeinde

Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1

53501 Grafschaft-Ringen,

Tel.: 02641/8007-43

Fax: 02641/8007-83

E-Mail: Steueramt@gemeinde-grafschaft.de

gerne zur Verfügung.