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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 33/2023
Aktuelles
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„Hintertürchen“ für Recyclinganlage in der Grafschaft?

Kreisverwaltung zeigt Betreiber rechtliche Voraussetzungen auf

GRAFSCHAFT. TW. Zum in der Gemeinde Grafschaft von dem seitens der Deutschen Bahn beauftragten Unternehmen zum Wiederaufbau der Ahrtalbahn ohne Genehmigung begonnenen Bau einer Recyclinganlage hat die Kreisverwaltung Ahrweiler nun noch einmal betont, dass bereits am 4. August ein Baustopp verhängt wurde. Zwischen Vettelhoven und Gelsdorf hatte die Bahn rund 3,5 Hektar Land gepachtet, um beidseitig Anlagen zur Herstellung von Beton zu errichten. Nachdem mit der Herrichtung der Fläche begonnen wurde, war schnell klar geworden, dass weder Kreis, noch Gemeinde Grafschaft etwas davon wußten (die Grafschafter Zeitung berichtete). Auch das Eisenbahn-Bundesamt und die SGD Nord als mögliche weitere Genehmigungsbehörde neben dem Kreis wussten nichts von den Plänen der Bahn.

Deutlich machte die Kreisverwaltung nun aber auch, dass in einem Gespräch zu Beginn der Woche die konkreten Planungen vor Ort erörtert und weitere Behörden in den Prozess einbezogen wurden. Seitens der Kreisverwaltung wurden die rechtliche Voraussetzung zur Errichtung eines Lagerplatzes und zum möglichen Betrieb einer Recyclinganlage für Bauschutt aufgezeigt. „Ob und wie die angedachte Maßnahme vor Ort umgesetzt werden kann, wird erst nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren entschieden. Hierzu wurden kurzfristig umfassende Unterlagen zur detaillierten Sachverhaltsklärung angefordert“, ist aus dem Kreishaus zu vernehmen. Konkret heißt das, die Errichtung einer Recyclinganlage und eines Betonwerks bei Vettelhoven sind noch nicht gänzlich vom Tisch.

Ähnlich sehen es auch die Grafschafter Grünen. Sie sagen zwar in einer Pressemitteilung, dass niemand Verständnis für eine nicht genehmigte, unangekündigte Baumaßnahme in dieser Größenordnung haben kann, betonen aber auch ihre Erwartungshaltung, falls die Baumaßnahme rechtens und alternativlos sein sollte. Fest steht für die Grünen demnach, dass alle im Rahmen des Projekts vorgenommenen Veränderungen, insbesondere die der Bodenbeschaffenheit, garantiert zurückgebaut werden müssen und dass der ursprüngliche Zustand nach Beendigung des Projekts, spätestens nach drei Jahren, wieder hergestellt wird. Das beträfe sowohl die Fläche der Anlage als auch die der eventuell geschaffenen Zufahrtswege. „Hierbei reicht es nicht aus, die vielleicht vorgenommene Asphaltierung aufzureißen, um sie an gleicher Stelle wieder fest zu stampfen, wie es beim Rückbau des Zufahrtweges im Rahmen der Flut hinter Alteheck in Richtung Ahrtal kürzlich geschah“, macht die Ökopartei zugleich ihren Unmut zu Maßnahmen im Nachgang zur Flutbewältigung in Teilen der Grafschaft deutlich.

Im Ringener Rathaus hofft man derweil weiter, dass es nicht zum Bau von Betonherstellungsanlagen in der Grafschaft kommen wird. Der Erste Beigeordnete Michael Schneider sieht derzeit keinen Willen des Gemeinderates, weitere Gewerbeflächen im Außenbereich zu beschließen. Schneider hatte zu Wochenmitte bereits betont, er hoffe, dass es auch keine derartige Entscheidung über die Köpfe der Grafschafter hinweg gebe. Grundsätzlich habe sich die Gemeinde Grafschaft nach der Flutkatastrophe aber sehr kooperativ gegenüber den betroffenen Gemeinden des Ahrtals gezeigt, hatte der Beigeordnete ebenfalls betont. Möglichkeiten für den Bau einer Recyclinganlage sehe er aber eher im Ahrtal direkt, zumal es an mehreren Orten unmittelbar nach der Flutkatastrophe solche Anlagen bereits gegeben habe.