Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Grundbuch von Ringen, Blatt 1652,
Flur 2, Nr. 30, Landwirtschaftsfläche, am Rindches Weg 8.020 m².
Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.