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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 33/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Grundbuch von Ringen, Blatt 1652,

Flur 2, Nr. 30, Landwirtschaftsfläche, am Rindches Weg 8.020 m².

Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.