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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 34/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Auszug aus der Katasterkarte o.M.

Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft

42. Änderung des Flächennutzungsplans,

Teilbereich Eckendorf;

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat mit Schreiben vom 04.08.2023, Az.: 1.41-219-4, die 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grafschaft gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt.

Der Geltungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Planskizze ersichtlich.

Die genehmigte Planänderung kann mit sämtlichen Bestandteilen ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Gemeindeentwicklung/Wirtschaftsförderung, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, 1. OG, 53501 Grafschaft-Ringen, während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden und über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Auf die Bestimmungen des § 215 BauGB wird verwiesen. Hiernach werden unbeachtlich

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Gemeindeverwaltung Grafschaft
Grafschaft-Ringen, den 21.08.2023
Michael Schneider, Erster Beigeordneter

Abbildung 1: Geltungsbereich der 42. Flächennutzungsplanänderung

Abbildung 2: 42. Änderung des Flächennutzungsplans, o. M.