Leicht zu installieren erzeugen Balkonkraftwerke Strom aus Sonnenenergie. Die Grafschafter Grünen, wollen die Anschaffung gefördert wissen.
GRAFSCHAFT. TW. Dachbegrünung, Balkonkraftwerke oder Zisternen; für Haus- und Grundbesitzer gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, in Sachen Natur- und Klimaschutz tätig zu werden. In Zeiten des Klimawandels, dessen Auswirkungen immer spürbarer werden, sind Themen wie CO2-Einsparungen und Reduzierungen oder die Gewinnung von erneuerbarer Energie immer wichtiger. Während Kommunen landauf, landab hingehen und ihre Bürger mit Satzungen zu Begrünung von Dächern und Fassaden oder dem Bau von Photovoltaikanlagen zwingen, will die Gemeinde Grafschaft einen anderen Weg gehen. So wollen es zumindest die Grafschafter Grünen und werden ihre Ideen in der kommenden Sitzung des Umweltausschusses vorstellen. Dabei geht es um die Einrichtung eines Umweltfonds. Mit diesem soll die finanzielle Förderung von Projekten, die Klima- und Naturschutz dienen, festgelegt werden. Insgesamt geht der Vorschlag der Grünen von fünf Förderrichtlinien vor. Geld geben soll es für Dachbegrünungen, sogenannte Balkonkraftwerke, die Pflanzung neuer Bäume, Fassadenbegrünung sowie die Anlage von Regenwasserzisternen.
„Es ist wichtig, dass wir als Kommune zusammen mit den Bürgern etwas gegen die Folgen des Klimawandels tun. Durch den Umweltfonds möchte die Gemeinde einen Beitrag für die Bürger leisten“, ist im Entwurf zum Umweltfonds zu lesen. So möchte es die Partei beschlossen wissen. Die Förderideen im Einzelnen:
Bei der Installation von Balkonsolarmodulen geht es um die Erzeugung von Strom. Gefördert werden sollen steckbare Stromerzeugungsgeräte, sogenannte Balkonmodule, wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Geräte erfüllt werden. Zugrunde liegen sollen Geräte, die in einer Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind. Alle verwendeten Bauteile müssen marktreif und geeignet für die Installation sein, wobei die fachgerechte Installation Sache des Antragsstellers ist, das gilt auch für die Anmeldung des Solarmoduls. Der Entwurf schlägt einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro je Balkonmodul und Antragsteller vor. Dabei sollen maximal zwei Balkonmodule je Antragsteller und Gebäude oder Wohnung gefördert werden.
Geld geben soll es auch bei der Anschaffung und Pflanzung von standortgerechten, nach Möglichkeit heimischen, Bäumen und Obstbäumen in Privatgärten zur Aufwertung der Wohn- und Aufenthaltsqualität, sowie eine gute Vernetzung der Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten in der Gemeinde. Diese müssen dabei auf Grundstücken im Gebiet der Gemeinde Grafschaft gesetzt werden, wobei pro Grundstück oder Wohneinheit die Pflanzung eines Baumes gefördert werden soll. Pflanzungen von Sträuchern und Hecken fallen demnach nicht unter die Förderung. Die Förderquote soll nach Idee der Grünen bei 50 Prozent der Kosten für Anschaffung und Pflanzung, jedoch höchstens bei 100 Euro liegen. Als Beispiele für geeignete Bäume nennt der Entwurf der Förderrichtlinie den Schneeball-Ahorn, die Himalaya-Birke, die Blumenesche, die Weidenblättrige Birne, den Feld-Ahorn, die Kirschpflaume, die Gewöhnliche Hainbuche und die Eberesche.
Mit der Förderung einer Begrünung von Dächern sollen neu entstehende, ökologisch wertvolle Grünflächen, insbesondere auf Flachdächern geschaffen werden. Denn begrünte Dächer binden Staub und Luftschadstoffe, befeuchten die die Luft und beeinflussen damit das Mikroklima positiv, kühlen Gebäude und dämmen diese im Winter. Die Begrünung hält bei starken Regenfällen Niederschlagswasser zurück oder verzögert dessen Abfluss und bietet zudem Insekten zusätzlichen, meist ungestörten Lebensraum. Hier schlägt die Idee der Grünen die Förderung der Anlage von extensiven Dachbegrünungen auf Wohn- und Gewerbegrundstücken auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Grafschaft vor. Sind solche Maßnahmen allerdings in Bebauungsplänen festgesetzt, soll die Förderung entfallen. Bei der angedachten Höhe der Förderung als Zuschuss wird ein Betrag von 20 Euro je Quadratmeter begrünte Dachfläche mit einem Maximalbetrag von 1.500 Euro vorgeschlagen.
Aber nicht nur Dachbegrünung soll gefördert werden, sondern auch grüne Fassaden, die ähnliche positive ökologische Funktionen mit sich bringen, wie das bei den grünen Dächern der Fall ist. Gefördert werden sollen demnach Maßnahmen, die eine dauerhafte flächige Begrünung von Gebäudefassaden bewirken, wie Rankhilfen, Pflanzsubstrat und Rankpflanzen. Zudem soll bodengebundenen Fassadenbegrünung gefördert, dazu zählen Kletter- und Rankpflanzen wie Wilder Wein, Efeu, Blauregen, Waldrebe, Klettertrompeten oder Kletterhortensien. Auch hier sieht der Entwurf 20 Euro pro Quadratmeter und maximal 1.500 Euro Förderhöhe je Maßnahme vor.
Der fünfte Förderstrang bezieht sich auf die Regenwassernutzung. Geht es nach den Grünen, soll die Gemeinde Grafschaft den Einbau von unterirdischen Regenwasserzisternen und oberirdischen Regenwassersammelbehältern an Bauten innerhalb der Gemeinde Grafschaft, die nachweisbar ein Fassungsvermögen von mindestens 500 Litern haben, bezuschussen. An diese müssen demnach niederschlagsrelevante Flächen angeschlossen werden, allerdings nicht von Kleinstgebäuden, wie Schuppen oder Gartenlauben, die Richtlinie geht von Flächen ab 30 Quadratmetern aus. Demnach soll die finanzielle Förderung je 100 Liter Speichervolumen 20 Euro, maximal jedoch 3.000 Euro betragen.