Abbildung 1: Übersichtsplan 56. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 4.26 „Raiffeisen Handelsgesellschaft“ Auszug aus der topographischen Karte, o. M.
Abbildung 2: Geltungsbereich der 56. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans „Raiffeisen Handelsgesellschaft“ Auszug aus der Katasterkarte o. M.
Abbildung 3: Externer Geltungsbereich: Ausgleichsfläche Auszug aus der topographischen Karte und der Katasterkarte, o. M.
56. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Gelsdorf sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.26 „Raiffeisen Handelsgesellschaft“; Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.07.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 56. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Gelsdorf sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.26 „Raiffeisen Handelsgesellschaft“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Inhalt der Bauleitplanung ist die Darstellung bzw. Festsetzung eines Gewerbegebietes, wodurch die dringend benötigte Erweiterung des bestehenden Raiffeisenmarktes ermöglicht werden soll.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Gelsdorf und umfasst Parzellen in Flur 13 nördlich angrenzend an das bestehende Areal der Raiffeisen Handelsgesellschaft.
Darüber hinaus wird im Bebauungsplan eine externe Ausgleichfläche in der Gemarkung Gelsdorf, Flur 16 festgesetzt.
Die genaue Lage und Abgrenzung der Geltungsbereiche der 56. Flächennutzungs-planänderung und des Bebauungsplans Nr. 4.26 „Raiffeisen Handelsgesellschaft“ können den nachfolgenden Abbildungen 1, 2 und 3 entnommen werden.
Die Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse erfolgte in der Grafschafter Zeitung am 06.11.2025.
Die 56. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Bebauungsplan Nr. 4.26 „Raiffeisen-Handelsgesellschaft“ werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 03.09.2026 bis einschließlich 05.10.2026
samt Begründungen auf der Homepage der Gemeinde Grafschaft, www.gemeinde-grafschaft.de, unter der Rubrik „Aktuelles / Beteiligungsverfahren“ sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes, www.geoportal.rlp.de veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Unterlagen zur 56. Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Abteilung Planung und Umwelt, Ahrtalstraße 5, 1. OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen.
Die Offenlage umfasst:
| - | die Zeichnung der 56. Änderung des Flächennutzungsplans sowie deren Begründung mit Umweltbericht, |
| - | die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 4.26 „Raiffeisen-Handelsgesellschaft“ samt textlicher Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, |
| - | die Wasserhaushaltsbilanz, |
| - | das Entwässerungsgutachten, |
| - | die allgemeine Artenschutzprüfung, |
| - | sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer, der SGD Nord, des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum und der Kreisverwaltung Ahrweiler. |
| • | Die Landwirtschaftskammer verweist in ihrer Stellungnahme auf § 15 Abs. 3 BNatSchG und die damit verbundene Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange bei Kompensationsmaßnahmen. | |
| • | Die SGD Nord weist in ihrem Schreiben vom 10.10.2025 auf die fehlende Wasserhaushaltsbilanz sowie eine Starkregengefahr hin. | |
| • | Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum weist in seiner Stellungnahme vom 18.12.2025 auf § 15 Abs. 3 BNatSchG i. V. m. § 7 LNatSchG hin. Zur Vermeidung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zur Kompensation sind die Möglichkeiten der „produktionsintegrierten Kompensation“ zu prüfen. | |
| • | Die Kreisverwaltung Ahrweiler weist in ihren Schreiben vom 18.12.2025 zur Flächennutzungsplanänderung sowie im Schreiben vom 18.12.2025 zum Bebauungsplan auf die Gefahr von Starkregen hin. Außerdem wird auf noch ausstehende naturschutzrechtliche Planungsunterlagen, eine mögliche naturverträgliche und ökologische Ausgestaltung des Regenrückhaltebeckens und die landesplanerische Stellungnahme hingewiesen. |
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Klaus Becker (Tel.: 02641 8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) und Frau Carina Pollack (Tel.: 02641 8007-97, E-Mail: carina.pollack@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Über die vorgebrachten Äußerungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.