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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 36/2023
Aktuelles
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Fragenkatalog zur Recyclinganlage der Bahn

Der Ortsbeirat von Vettelhoven stellt konkrete Fragen an die Behörden

VETTELHOVEN. TW. Nach dem Ortsbeirat in Grafschaft-Eckendorf hat nun auch der Ortsbeirat von Vettelhoven den Bau einer möglichen Recyclinganlage für Betonteile aus den Trümmern der bei der Flutkatastrophe vom Juli 2021 zerstörten Brücken der Deutschen Bahn im Ahrtal auf die Agenda einer Ortsbeiratssitzung genommen. Im Gasthof „Meat & More“ verfolgten zahlreiche Zuhörer die Beratungen des Gremiums unter der Leitung von Ortsvorsteher Dr. Franz-Josef Schneider (CDU). Am Ende gab es einen einstimmigen Beschluss zur Vorlage bei der Gemeinde Grafschaft. Dass diese die geforderten Maßnahmen den entsprechenden Stellen weiter kommuniziert, setzt der Vettelhovener Ortsbeirat voraus.

Zu den Hintergründen: Anfang August hatte ein von der Deutschen Bahn beauftragtes Unternehmen damit begonnen, in der Feldflur zwischen den Grafschafter Ortsbezirken Vettelhoven und Gelsdorf Felder zu planieren und für eine Baustelleneinrichtung vorzubereiten. Die bearbeitete Fläche liegt nur wenige hundert Meter von den ersten Häusern Vettelhovens entfernt und grenzt an den Höhenhof in der Außenlage. Schnell machte sich in der Grafschaft das Gerücht bereit, eine vor Jahren von einem Gelsdorfer Landwirt geplante, dann aber verworfene Idee eines Güllebeckens werde nun doch umgesetzt.

Der Vettelhovener Ortsvorsteher Franz-Josef Schneider machte sich unmittelbar nach Beginn der Bauarbeiten ein Bild vor Ort und konnte in Sachen Güllebecken Entwarnung geben. Dafür erfuhr Schneider, dass auf den Ackerflächen ein Betonbrechwerk entstehen solle, auf dem Trümmer der Ahrtal-Bahnbrücken recycelt werden sollen. Zudem war von einem Betonwerk die Rede. Weitere Recherchen ergaben, dass es für dieses Werk überhaupt keine rechtliche Grundlage gebe. Überhaupt schien keinerlei Behörde in das Vorhaben eingeweiht. Weder im Rathaus der Gemeinde Grafschaft, in dessen Bereich die Baustelle liegt, noch in der Kreisverwaltung als mutmaßliche Genehmigungsbehörde wusste man von etwas. Auch die SGD-Nord als weitere Genehmigungsbehörde sowie das Eisenbahnbundesamt zuckten mit den Schultern. Ein Bauarbeiter vor Ort hatte Franz-Josef Schneider noch berichtet, dass der Bahn im Ahrtal kein Platz für eine solche Brechanlage zugewiesen werden konnte. Ein Grafschafter Landwirt verpachtete dem Unternehmen daraufhin 3,5 Hektar Land und sprach von rund dreijähriger Nutzungsdauer für die Ahrtalbahn.

Die Kreisverwaltung handelte in der Folge unverzüglich und sprach einen sofortigen Baustopp aus. Weil mit den bereits eingeleiteten Arbeiten ein Wassergraben zugeschüttet worden war, ordnete der Kreis die sofortige Wiederherstellung des Bachelsgrabens an. Der führt Oberflächenwasser aus der Feldflur in den Swistbach.

Recht kleinlaut gab sich derweil die Deutsche Bahn selbst, kommunizierte aber immerhin, dass man zumindest Baurecht für die Herstellung einer Fläche zur späteren Baustelleneinrichtung habe. Soll heißen: die Planierarbeiten waren rechtens. Mehr nicht. Auf alle Fälle ruht die Baustelle seit gut drei Wochen. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass der Landesbetrieb Mobilität verschiedene Behörden bereits im Frühjahr darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass ein Wirtschaftsweg zwischen Grafschaft-Holzweiler und Grafschaft-Esch von fünf auf sechs Meter verbreitert werden solle, sofern es das Einverständnis der Anlieger gebe. Dieser Weg solle dem Materialtransport zum Wiederaufbau im Ahrtal dienen, wobei hier explizit die Ahrtalbahn genannt wurde. Dass in der Folge ein Betonbrechwerk in der Grafschaft entstehen solle, war aus dieser Mitteilung aber nicht zu entnehmen, entsprechendes wurde folglich auch nicht hinterfragt.

Für die Ortsbeiräte der umliegenden Ortschaften geht es in erster Linie darum, mögliche Beeinträchtigungen von ihren Ortslagen abzuwenden. In Eckendorf sieht man einer Belastung relativ gelassen entgegen, zumal die Luftlinie zur Baustelle auch noch die Autobahn A61 kreuzt. In Vettelhoven ist das schon anders und darum hat der Ortsbeirat einen Forderungskatalog mit zehn Punkten und Fragen aufgestellt. Wissen will das Gremium, welche An- und Abfahrtwege es zwischen dem Werk und dem Ahrtal geben soll. Auch die Anzahl der täglichen Fahrzeugbewegungen und die Belastung für mögliche zu durchfahrende Ortschaften wird hinterfragt. Der Ortsbeirat will zudem wissen, für welchen Zeitraum das Werk geplant ist und ob Abbiegestreifen an der L83 notwendig sind. Ganz wichtig: wie sind die täglichen Betriebszeiten und soll auch zur Nachtzeit gearbeitet werden. Ebenfalls wissen will das Gremium, wie das Werk an Strom, Wasser und Abwasser angeschlossen werden soll, ob Abwässer vorgereinigt werden und ob eine Regenwasserrückhaltung geplant sei. Schließlich fragt der Ortsbeirat nach der Regelung des Rückbaus und der Regelung der Straßenreinigung. Das Wichtigste: mit welchen Belastungen ist für die umliegenden Ortschaften zu rechnen? Die Fragen seien zu beantworten, sollte das Werk an geplanter Stelle nicht abgewendet werden können. Genau diese Abwendung empfiehlt der Ortsbeirat aber den gemeindlichen Gremien und dem Rat der Gemeinde Grafschaft.