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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 4/2025
Gemeindeverwaltung
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Hinweis zur Briefwahl – Versand erst ab 10. Februar!

In dieser Woche werden die Wahlbenachrichtigungen in der Gemeinde Grafschaft zugestellt. Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen ist mit dem darauf aufgedruckten QR-Code oder dem rückseitigen Antragsformular möglich.

Es genügt auch eine E-Mail an wahlen@gemeinde-grafschaft.de. Dabei sind jedoch zwingend der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben, sowie, falls vom Hauptwohnsitz abweichend, die Anschrift an die man die Briefwahlunterlagen erhalten will. Eine rein telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Gemeindeverwaltung weist nochmals darauf hin, dass der Versand der Briefwahlunterlagen jedoch - unabhängig vom Zeitpunkt des Antrags - erst ab dem 10. Februar erfolgen kann!

Ab dem 10. Februar können Briefwahlunterlagen auch direkt im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen abgeholt werden. Bringen Sie dazu bitte die Wahlbenachrichtigung oder den Personalausweis mit. In den Räumen des Bürgerbüros wird dann auch die Möglichkeit bestehen, die Briefwahl direkt vor Ort auszufüllen.