Lageplan Gelsdorf
über die Aufhebung eines Wirtschaftsweges in der Gemeinde Grafschaft, Gemarkung Gelsdorf.
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Gemeinde Grafschaft ist Eigentümerin des Wirtschaftsweges in der
Gemarkung Gelsdorf, Flur 21, Flurstück-Nr. 119.
§ 2
Der vorbezeichnete Wirtschaftsweg wird teilweise aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt, weil das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung nicht mehr gegeben ist.
§ 3
Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 4
Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.