Einwohner erhalten die Möglichkeit der Mitwirkung gemäß § 97 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 13.10.2022 dem Gemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft in der Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Zimmer A15, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Eine vorherige Terminabstimmung mit der Sachgebietsgruppe Finanzen wird erbeten (Tel: 02641-8007.44 oder .46). Die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen für den Aufenthalt im Rathaus sind auf der Internetseite der Gemeinde Grafschaft eingestellt bzw. können telef. erfragt werden. Außerdem stehen die Unterlagen im Internet unter www.gemeinde-grafschaft.de zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Grafschaft haben die Möglichkeit, im Zeitraum vom 14. Oktober bis einschließlich 28. Oktober 2022 bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen oder elektronisch an andreas.schneider@gemeinde-grafschaft.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig, vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden |
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