Stauanlagenschau nach § 101 Landeswassergesetz des Hochwasserrückhaltebeckens „Bengen“
Im Vollzug des § 101 Landeswassergesetz findet
am 07. November 2024
eine Stauanlagenschau des Hochwasserrückhaltebeckens „Bengen“
in Grafschaft-Bengen statt.
| Beginn: | 11.00 Uhr |
| Treffpunkt: | Absperrbauwerk |
Den Eigentümern und Anliegern sowie den Nutzungsberechtigten und den nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbänden wird hiermit gemäß § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz Gelegenheit zur Teilnahme gegeben
Nähere Auskünfte erteilen die Gemeindeverwaltung Grafschaft (Herr Bucher, Tel. 02641/8007-26) sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
– Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz –(Herr Schäfer, Tel. 0261/120-2936).