Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft;
22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8.11 „Ortsteil Niederich“ in Grafschaft-Oeverich gem. § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Zu 1.
Der Rat der Gemeinde Grafschaft hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 den Aufstellungs-beschluss für die 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8.11 „Ortsteil Niederich“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB gefasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB von folgenden Verfahrensschritten abgesehen wird:
Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Nachverdichtung am östlichen Ortsrand von Oeverich.
Der Geltungsbereich mit einer Gesamtgröße von 1.052 m² liegt am östlichen Ortsrand von Oeverich. Er umfasst die Parzelle Gemarkung Leimersdorf, Flur 11, Flurstücks-Nr. 39/2. Die Erschließung erfolgt über die Straße „An der Hudelslinde“.
Die genaue Lage und die Abgrenzung des Geltungsbereichs kann der beigefügten Abbildung entnommen werden.
Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss bekannt gegeben.
Zu 2.:
Die 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8.11 „Ortsteil Niederich“ wird nebst textlichen Festsetzungen und Begründung in der Zeit vom
27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025
auf der Homepage der der Gemeinde Grafschaft, www.gemeinde-grafschaft.de unter der Rubrik „Aktuelles“/ „Beteiligungsverfahren“ veröffentlicht.
Zusätzlich wird die 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8.11 „Ortsteil Niederich“ in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Fachbereich 2.1 Planung und Umwelt, Ahrtalstraße 5, 1. OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen, um der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu bieten, hinsichtlich der Ziele und Zwecke der Planung, der sich wesentlich unterscheidenden Lösungen sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) und Frau Esther Dieler-Becker (Tel.: 02641/8007-92, E-Mail: esther.dieler-becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.
Während der Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Außerdem können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zur 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8.11 „Ortsteil Niederich“ abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per Mail an die o.g. Ansprechpartner übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Weg z.B. postalisch übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gem. § 13 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Über die vorgebrachten Äußerungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung.
Abbildungen:
Übersichtsplan, o.M.
Auszug aus dem Liegenschaftskataster o.M.