BAD NEUENAHR-AHRWEILER. Aufgrund der aktuell stark gestiegenen Corona-Fallzahlen sieht sich das Direktorium gezwungen, ein generelles Besuchsverbot auszusprechen. Hierdurch wird auch für einen Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie der Kolleginnen und Kollegen Sorge getragen. Das Besuchsverbot gilt seit Dienstag, 25. Oktober.
Die bereits geltenden Sonderregelungen für Eltern minderjähriger Kinder, in der Geburtshilfe, für Angehörige von Patientinnen in palliativmediziner Versorgung und Schwerverletze bleiben bestehen. Beim Besuch muss während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske getragen werden.
„Selbstverständlich wissen wir, dass das Besuchsverbot eine große Belastung für Patientinnen und Patienten, deren Besucher und auch für unsere Mitarbeiter:Innen ist. Wir haben uns zu dieser Maßnahme entschieden, um in erster Linie präventiv im Haus zu agieren und die Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten an unserem Standort in Bad Neuenahr-Ahrweiler zu garantieren. Wir möchten nicht in die Lage kommen, geplante Operationen verschieben zu müssen“, so Dr. Thomas Lepping, ärztlicher Direktor und Chefarzt der Abteilung Akutgeriatrie und Frührehabilitation des Marienhaus-Klinikums im Kreis Ahrweiler. Das Besuchsverbot gilt vorerst bis zum 30. November.