Geltungsbereich der 54. Flächennutzungsplanänderung und des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Übersichtsplan, o.M.
Auszug aus der Katasterkarte, o.M.
Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft;
54. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Leimersdorf sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“;
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Leimersdorf sowie zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGB gefasst.
Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Hierfür erfolget die Ausweisung eines Sondergebietes „Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich und südlich der L 79 zwischen den Orten Niederich und Leimersdorf auf Flächen der ehemaligen Tongrube Leimersdorf.
Das Plangebiet nördlich und südlich der L 79 in der Gemarkung Leimersdorf, Flur 6, 7 und 11, umfasst eine Größe von rund 10 ha.
Die genaue Lage und die Geltungsbereiche des Bauleitplanverfahrens können der beiliegenden Abbildung 1 entnommen werden.
Hiermit werden die Aufstellungsbeschlüsse öffentlich bekannt gegeben.