Abbildung 1: Geltungsbereich der 55. Flächennutzungsplanänderung und des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Übersichtsplan, o.M.
Auszug aus der Katasterkarte, o.M.
Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft;
55. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Ringen sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“;
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Ringen sowie zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 2 (1) BauGB i.V. m. § 12 BauGB gefasst.
Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Hierfür erfolget die Ausweisung eines Sondergebietes „Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich der L 83 im Ortsteil Ringen auf Flächen der ehemaligen Tongrube Ringen.
Das Plangebiet nördlich der L 83 in der Gemarkung Ringen, Flur 8 und 9, umfasst eine Größe von rund 6 ha.
Die genaue Lage und die Geltungsbereiche des Bauleitplanverfahrens können der beiliegenden Abbildung 1 entnommen werden.
Hiermit werden die Aufstellungsbeschlüsse öffentlich bekannt gegeben.