Abbildung 1: Übersichtsplan 56. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 4.26 „Raiffeisen Handelsgesellschaft“ Auszug aus der topographischen Karte, o.M.
Abbildung 2: Geltungsbereich der 56. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans „Raiffeisen Handelsgesellschaft“ Auszug aus der Katasterkarte o.M.
Zu 1.:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.07.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 56. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Gelsdorf sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.26 „Raiffeisen Handelsgesellschaft“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Inhalt der Bauleitplanung ist die Darstellung bzw. Festsetzung eines Gewerbegebietes.
Mit der Ausweisung des Gewerbegebietes soll die dringend benötigte Erweiterung der Raiffeisen Handelsgesellschaft am derzeitigen Standort ermöglicht werden.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Gelsdorf und umfasst Parzellen in Flur 13 nördlich angrenzend an das bestehende Areal der Raiffeisen Handelsgesellschaft.
Die genaue Lage und Abgrenzung der Geltungsbereiche der 56. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans Nr. 4.26 „Raiffeisen Handelsgesellschaft“ können den Abbildungen 1 und 2 entnommen werden.
Hiermit werden die Aufstellungsbeschlüsse öffentlich bekannt gegeben.
Zu 2.:
Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Zeitraum vom
17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025.
Hierfür erfolgt die Veröffentlichung der 56. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans Nr. 4.26 „Raiffeisen Handelsgesellschaft“ in der Gemarkung Gelsdorf samt Begründungen auf der Homepage der Gemeinde Grafschaft unter www.gemeinde-grafschaft.de unter der Rubrik „Aktuelles“/ „Beteiligungsverfahren.
Zusätzlich werden die Unterlagen zur 56. Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Abteilung Planung und Umwelt, Ahrtalstraße 5, 1. OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen, um der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu bieten, hinsichtlich der Ziele und Zwecke der Planung, der sich wesentlich unterscheidenden Lösungen sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) und Frau Esther Dieler-Becker (Tel.: 02641/800792, E-Mail: esther.dieler-becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Über die vorgebrachten Äußerungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung.