Achim Juchem, Bürgermeister Abbildung 1: Übersichtsplan 55. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10.27 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ - Auszug aus der Katasterkarte o.M.
Geltungsbereiich der 55. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10.27 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Auszug aus der Planzeichnung, o.M.
Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft;
55. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Ringen sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10.27 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“;
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Ringen sowie zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10.27 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.
Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Hierfür erfolgt die Ausweisung eines Sondergebietes Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich der L 83 im Ortsteil Ringen auf den Flächen der ehemaligen Tongrube Ringen.
Das Plangebiet nördlich der L 83 in der Gemarkung Ringen, Flur 8 und 9, hat eine Größe von etwa 6 ha.
Die genaue Lage und Abgrenzung der Geltungsbereiche des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können den beiliegenden Abbildungen 1 und 2 entnommen werden.
Die 55. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10.27 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Gemarkung Ringen werden samt Begründung in der Zeit vom
24.11.2023 bis einschließlich 02.01.2024
während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Gemeindeentwicklung/Wirtschaftsförderung, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, 1.OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen.
Öffentlich ausliegen werden die Unterlagen der 55. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10.27 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ bestehend aus:
- Fachbeitrag Arten- und Naturschutz: Potenzialanalyse für planungsrelevante Vögel, Fledermäuse und andere Kleinsäuger
- Untersuchung der Pufferzonen zum Gewässer und dessen Ufer
Es wird auf Datensichtungen des Gartenschläfers verwiesen.
§ LBM Cochem
Der LBM weist in seiner Stellungnahme vom 11.08.2023 auf eine mögliche Blendgefahr hin.
§ Der Ortsbeirat Ringen begrüßt mit Datum vom 20.07.2023 das Vorhaben zur Gewinnung weiterer regenerativer Energien trotz der unmittelbaren Lage am Ortsrand, der Größe der Module, der Wasserableitung, möglicher Blendwirkung und dem Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) sowie Frau Esther Dieler-Becker (Tel.: 02641/8007-92, E-Mail: esther.dieler-becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.
Die Verfahrensunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde, www.gemeinde-grafschaft.de, unter der Rubrik „Aktuelles / Beteiligungsverfahren“ sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes, www.geoportal.rlp.de, eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung.