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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 46/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Achim Juchem, Bürgermeister Abbildung 1: Übersichtsplan 55. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10.27 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ - Auszug aus der Katasterkarte o.M.

Geltungsbereiich der 55. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10.27 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Auszug aus der Planzeichnung, o.M.

Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft;

55. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Ringen sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10.27 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“;

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Ringen sowie zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10.27 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.

Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Hierfür erfolgt die Ausweisung eines Sondergebietes Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich der L 83 im Ortsteil Ringen auf den Flächen der ehemaligen Tongrube Ringen.

Das Plangebiet nördlich der L 83 in der Gemarkung Ringen, Flur 8 und 9, hat eine Größe von etwa 6 ha.

Die genaue Lage und Abgrenzung der Geltungsbereiche des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können den beiliegenden Abbildungen 1 und 2 entnommen werden.

Die 55. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10.27 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Gemarkung Ringen werden samt Begründung in der Zeit vom

24.11.2023 bis einschließlich 02.01.2024

während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Gemeindeentwicklung/Wirtschaftsförderung, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, 1.OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen.

Öffentlich ausliegen werden die Unterlagen der 55. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10.27 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ bestehend aus:

  • Entwurfszeichnung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans
  • Begründung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans
  • Entwurfszeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10.27 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage
  • Textliche Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10.27 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“
  • Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10.27 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“
  • Fachbeitrag Naturschutz mit integrierter artenschutzrechtlicher Potenzialanalyse
  • Umweltbericht
  • Landesplanerische Stellungnahme
  • Fachgutachten:
    • Entwässerungsgutachten, Sonnwinn Photovoltaik, Marco Wilke, Mathias Röper Stand 22.10.2023
    • Blendgutachten, MeteoServ vom 02.10.2023
  • sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der SGD Nord – Regionalstelle Gewerbeaufsicht, der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE), des Landesamtes für Geologie und Bergbau, der SGD Nord, der Kreisverwaltung Ahrweiler, des LBM Cochem und dem Ortsbeirat Ringen
      • SGD Nord – Regionalstelle Gewerbeaufsicht weist in den Stellungnahmen vom 30.06.2023 auf eine mögliche Blendwirkung und Aufhellung hin.
      • Die Generaldirektion Kulturelles Erbe weist in der Stellungnahme vom 04.07.2023 auf eine frühgeschichtliche Fundstelle hin.
      • Das Landesamt für Geologie und Bergbau weist in seiner Stellungnahme vom 27.07.2023 daraufhin, dass das geplante Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage von dem auf Eisen verliehenen Bergwerksfeld „Thusnelde“ überdeckt wird.
      • Die SGD Nord weist in ihrer Stellungnahme vom 27.07.2023 auf die Beachtung der Hinweise zur Starkregenvorsorge hin. Zudem regt die SGD an, dass zum Ringener Bach eine Pufferzone durchgehend gestaltet wird, um eine Verschlechterung des gegenwärtigen Gewässerzustandes zu vermeiden.
        Die Ausweisung eines Gewässerentwicklungskorridors entlang des Ringener Bachs wird befürwortet
      • Die Kreisverwaltung Ahrweiler verweist in ihrer Stellungnahme vom 28.07.2023 zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf die landesplanerische Stellungnahme und dass für die Erstellung des Bebauungsplans folgende naturschutzrechtlichen Daten zu erheben sind:

- Fachbeitrag Arten- und Naturschutz: Potenzialanalyse für planungsrelevante Vögel, Fledermäuse und andere Kleinsäuger

- Untersuchung der Pufferzonen zum Gewässer und dessen Ufer

Es wird auf Datensichtungen des Gartenschläfers verwiesen.

§ LBM Cochem

Der LBM weist in seiner Stellungnahme vom 11.08.2023 auf eine mögliche Blendgefahr hin.

§ Der Ortsbeirat Ringen begrüßt mit Datum vom 20.07.2023 das Vorhaben zur Gewinnung weiterer regenerativer Energien trotz der unmittelbaren Lage am Ortsrand, der Größe der Module, der Wasserableitung, möglicher Blendwirkung und dem Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) sowie Frau Esther Dieler-Becker (Tel.: 02641/8007-92, E-Mail: esther.dieler-becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.

Die Verfahrensunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde, www.gemeinde-grafschaft.de, unter der Rubrik „Aktuelles / Beteiligungsverfahren“ sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes, www.geoportal.rlp.de, eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung.

Gemeindeverwaltung Grafschaft
Grafschaft-Ringen, den 13.11.2023