1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 13.11.2025 dem Gemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft in deren Außenstelle in der Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1 in 53501 Grafschaft-Ringen (Innovationspark-Rheinland) im 1 OG des dortigen Gebäudes (Zimmer IP03) bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Eine vorherige Terminabstimmung mit dem Fachbereich Finanzen wird erbeten (Tel: 02641-8007-44 oder -94). Außerdem stehen die Unterlagen im Internet unter www.gemeinde-grafschaft.de zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Grafschaft haben die Möglichkeit, im Zeitraum vom 14. bis einschließlich 28. November 2025 bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen oder per Email an thomas.hergarten@gemeinde-grafschaft.de einzureichen. Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |