| Bezirksregierung Köln | Köln, den 21.10.2025 |
| Dezernat 33 | Zeughausstraße 2-8 |
| -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- | 50667 Köln |
| Flurbereinigung Wachtberg | Tel.: 0221/147-2033 |
| Az.: 33.41 - 5 17 03 - | Fax: 0221/147-4181 |
In der Flurbereinigung Wachtberg (Az: 5 17 03) ist beabsichtigt, ca. 4,6 km Wege herzustellen, wovon ca. 1,8 km auf vorhandenen Wegen ausgebaut werden sollen.
Aufgrund einer Einzelfalluntersuchung aus Oktober 2025 gemäß § 5 und § 7 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I S. 323), wird festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die vorgenannten Maßnahmen nicht erforderlich ist.
Die wesentlichen Gründe, die gegen die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung stehen, gründen auf den geringen Empfindlichkeiten des Gebietes in Bezug auf den Standort des Vorhabens, die entsprechenden Schutzgüter und die geringen Merkmale der möglichen Auswirkungen. Demnach entstehen keine erheblichen nachhaltigen Konflikte.
Das Ergebnis dieser Untersuchung kann beim Dezernat 33, der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweiler Str. 4, in 50933 Köln, nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 0221/147 3191) arbeitstäglich während der Dienststunden eingesehen werden.
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren.
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.