Gemäß § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Verbindung mit § 9 der Betriebssatzungen der Eigenbetriebe „Wasserwerk Grafschaft“ und „Abwasserwerk Grafschaft“ der Gemeinde Grafschaft wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom 01.12.2024 Herr Tazhutdin Gadzhiev die vorgenannten Eigenbetriebe vertritt. Er ist zur Zeichnung der Eigenbetriebe befugt und vertritt die Gemeinde Grafschaft für die Eigenbetriebe im Rechtsverkehr. Frau Andrea Thelen ist weiterhin zu seiner Stellvertreterin bestellt. In Abwesenheit des Werkleiters ist sie zur Zeichnung für die Eigenbetriebe befugt.