Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Grundbuch von Gelsdorf, Blatt 1367,
| Flur 9, Nr. 455, Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Mischwald, Im Käspütz, | 5.106 m², |
| Flur 9, Nr. 405, Mischwald, In den Hüldern, | 5.107 m². |
Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Werktage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5.14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.