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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 49/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Grundbuch von Gelsdorf, Blatt 1367,

Flur 9, Nr. 455, Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Mischwald, Im Käspütz,

5.106 m²,

Flur 9, Nr. 405, Mischwald, In den Hüldern,

5.107 m².

Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Werktage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5.14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.