Stauanlagenschau nach § 101 Landeswassergesetz des Hochwasserrückhaltebeckens „Nierendorf“
Im Vollzug des § 101 Landeswassergesetz findet
am 29. März 2023
eine Stauanlagenschau des Hochwasserrückhaltebeckens „Nierendorf“
in Grafschaft-Nierendorf statt.
| Beginn: | 10.00 Uhr |
| Treffpunkt: | Absperrbauwerk |
Den Eigentümern und Anliegern sowie den Nutzungsberechtigten und den nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbänden wird hiermit gemäß § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz Gelegenheit zur Teilnahme gegeben.
Nähere Auskünfte erteilen die Gemeindeverwaltung Grafschaft (Frau Meyer, Tel. 02641/8007-26) sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz – (Herr Schäfer, Tel. 0261/120-2936).