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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 50/2023
Aktuelles
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Kreisrechtsausschuss gibt Frankensiedlung noch eine Chance

Wenn der Grafschafter Rat mitspielt, könnte aus der Lehranlage ein Landwirtschaftsprojekt werden

AHRWEILER. TW. Vor dem Kreisrechtsausschuss wurde der Einspruch des Vereins „Frankensiedlung Nithrindorp e.V.“ aus der Grafschaft gegen eine verhängte Beseitigungsanordnung verhandelt. Dabei zeigte der Ausschuss unter der Leitung von Kathrin Schütz-Szepanski den Vereinsvertretern auf, wie sie ihr Projekt unter der aktuellen Ausrichtung einer Solidarischen Landwirtschaft (SoLaWi) in Zukunft ausrichten könnten, ohne ganz aufzugeben.

Das, was der Verein unter dem Vorsitz von Mathias Heeb in der Feldflur zwischen den Ortschaften Nierendorf und Birresdorf errichtete, wurde vom Kreisrechtsausschuss durchaus wohlwollend anerkannt. Auf dem Gelände finden Veranstaltungen zum Thema Umweltbildung statt. Im SoLaWi-Projekt beziehen rund 25 Familien regelmäßig hochwertige Nahrungsmittel. Längst verabschiedet hat sich der Verein nach eigenen Worten von der Idee, Übernachtungsmöglichkeiten zu schaffen. Jedoch gibt es auf dem Gelände Bauten für Lagerflächen, eine Toilette oder einen Lehmofen. Dinge, für die es einer Baugenehmigung bedarf. Und genau diese hat der Verein nicht.

Denn parallel zur originären Vereinsarbeit kamen notwendige Genehmigungsschritte nicht in Gang. Die Hürden waren groß: mal fehlte es an Parkraum, mal sollte eine teure Abbiegespur von der Landesstraße zum Gelände errichtet werden. Auch, weil das Projekt auf hohe Besucherzahlen angelegt war, gab es Widersprüche aus Nierendorf. Die Aktivitäten des Vereins waren nur geduldet, bis der Grafschafter Gemeinderat im Jahr 2021 seine Zusammenarbeit aufkündigte und das eingeleitete Bauleitplanverfahren beendete, wie seinerzeit berichtet.

Der Verein ließ sich jedoch nicht aufhalten und agierte munter weiter, bis die Beseitigungsanordnung ins Haus flatterte, gegen die Einspruch eingelegt wurde. „Es ist ein gutes Konzept, aber muss es an dieser Stelle sein?“, fragte Kathrin Schütz-Szepanski zur Geländewahl im geschützten Bereich. Es gebe nun einmal eine eindeutige Rechtslage zu baulichen Anlagen im Außenbereich, fügte ein Vertreter der Bauabteilung zu. Liese man es durchgehen, hätten Nachahmer die Chance auf Gleichbehandlung zu klagen.

Einen möglichen Weg zum Erhalt von Teilen des Projekts gibt es aber dennoch: SoLaWi. Landwirtschaftliche Projekte im Außenbereich unterliegen einer Privilegierung. Der Verein müsste seine Satzung ändern und den Grafschafter Gemeinderat überzeugen, noch einmal eine Bauleitplanung auf den Weg zu bringen. „Das wäre ein Ansatz, mit dem man arbeiten könnte,“ so Schütz-Szepanski. Wirtschaftsförderer Klaus Becker sieht die Möglichkeit auch, machte aber auch klar: „Ich weiß nicht, ob der Rat das mitmacht.“

Dem Verein räumte der Kreisrechtsausschuss bis Mitte Januar ein, seinen Einspruch zurückzuziehen oder aber eine Entscheidung des Ausschusses zu verlangen, die eine höhere Instanz zuließe. Einen Gang vors Verwaltungsgericht kann sich der Verein nach Worten seines Vorsitzenden aber kaum leisten. Soll aus der Frankensiedlung aber ein landwirtschaftliches Projekt werden, bedarf es eines neuerlichen Beschlusses im Grafschafter Rat.