Abbildung 1: Geltungsbereich der 46. Flächennutzungsplanänderung Auszug aus der Katasterkarte o.M.
Abbildung 2: 46. Änderung des Flächennutzungsplans, o.M.
46. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich Ringen;
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung
Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat mit Schreiben vom 20.01.2023, Az.: 1.4-219-4, die 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grafschaft gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt.
Der Geltungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Planskizze ersichtlich. Die genehmigte Planänderung kann mit sämtlichen Bestandteilen ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Gemeindeentwicklung/Wirtschaftsförderung, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Frauenhofer-Straße 1, 1.OG, 53501 Grafschaft-Ringen, während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden und über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.
Auf die Bestimmungen des § 215 BauGB wird verwiesen. Hiernach werden unbeachtlich
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.