Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft;
42. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Eckendorf sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.03 „Feuerwehr und Katastrophenschutz“; Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Eckendorf sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.03 „Feuerwehr und Katastrophenschutz“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.
Mit den Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses kombiniert mit Einrichtungen des Katastrophenschutzes geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand von Eckendorf, südlich der K 37, vom Siedlungskörper durch die Swistbachaue sowie den Spiel- und Bolzplatz separiert.
Der Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst rund 6.200m², der Geltungsbereich des Bebauungsplans rund 9.400m².
Die genaue Lage und Abgrenzung der Geltungsbereiche der Bauleitplanverfahren können den beiliegenden Abbildungen 1 und 2 entnommen werden.
Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Bebauungsplan Nr.3.03 „Feuerwehr und Katastrophenschutz“ in der Gemarkung Eckendorf, werden samt Begründung in der Zeit vom
01.03.2023 bis einschließlich 03.04.2023
während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Gemeindeentwicklung/Wirtschaftsförderung, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, 1.OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen.
Öffentlich ausliegen werden die Unterlagen der 42. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans Nr. 3.03 „Feuerwehr und Katastrophenschutz“ bestehend aus:
- Entwurfszeichnung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans
- Begründung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans
- Entwurfszeichnung des Bebauungsplans Nr. 3.03 „Feuerwehr und Katastrophenschutz“
- Textliche Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3.03 „Feuerwehr und Katastrophenschutz“
- Begründung des Bebauungsplans Nr. 3.03 „Feuerwehr und Katastrophenschutz“
- Fachbeitrag Naturschutz
- Umweltbericht
sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, der Kreisverwaltung Ahrweiler, des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, des NABU sowie die Landesplanerische Stellungnahme:
- Die SGD Nord weist in ihrer Stellungnahme vom 23.01.2020 auf die Landesplanerische Stellungnahme sowie die Notwendigkeit der Berücksichtigung der §§ 5 und 55 WHG und § 13 (2) LWG R-P und der Auseinandersetzung mit der bestehenden Hochwassersituation hin. Anfallendes Niederschlagswasser sei auf der Fläche zurückzuhalten, weitestgehend zu verwerten und gedrosselt an den Vorfluter abzugeben. Hierfür bedarf es der wasserrechtlichen Erlaubnis. Außerdem wird auf die Altablagerungsstelle „Ablagerungsstelle Grafschaft, Alte Koblenzer Landstraße“, Registriernummer 131-00090-0232 hingewiesen.
- Die Kreisverwaltung Ahrweiler verweist in ihrer Stellungnahme vom 06.02.2020 zur 42. Flächennutzungsplanänderung auf die Landesplanerische Stellungnahme. Sie merkt eine noch unzureichende Prüfung alternativer Standorte an, insbesondere im Hinblick auf die Lage am Rand eines Regionalen Grünzuges sowie in einem Vorbehaltsgebiet für den regionalen Biotopverbund sowie artenschutzrechtlicher Prüfungen an. Außerdem wird auf die o.g. Altablagerungsstelle verwiesen.
- Die Kreisverwaltung Ahrweiler verweist in ihrer Stellungnahme vom 06.02.2020 zum Bebauungsplan auf noch fehlende bzw. unzureichende Angaben zu Alternativstandorten, Grünlandkartierung, den Fachbeitrag Naturschutz sowie artenschutzrechtlich Vorprüfungen. Eine abschließende Stellungnahme stehe daher noch aus. Außerdem wird auf die o.g. Altablagerungsstelle hingewiesen.
- Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz verweist in ihrer Stellungnahme vom 09.01.2020 auf die landesplanerische Stellungnahme und bittet um Abstimmung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen mit der Landwirtschaft sowie ihrer Dienststelle. Hierbei wird auf § 15 (3) BNatSchG verwiesen, wonach bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen ist.
- Das Landesamt für Geologie und Bergbau verweist in seiner Stellungnahme vom 04.02.2020 auf die Landesplanerische Stellungnahme.
- Der NABU kritisiert in seiner Stellungnahme vom 24.01.2020 die hochwassergefährdete Lage, eine mögliche Verschärfung der Hochwassersituation durch das Bauvorhaben, mögliche Verunreinigungen der Swistbachaue durch die beabsichtigte Nutzung, den Landschaftsverbrauch sowie die Förderung der Entstehung einer Splittersiedlung.
- In der Landesplanerischen Stellungnahme vom 18.07.2017 kritisiert die Untere Naturschutzbehörde die von der Ortslage separierte Lage des Plangebietes und die damit verbundene Gefahr einer Splittersiedlung. Eine Alternativenprüfung wird für geboten gehalten. Die Untere Denkmalschutzbehörde verweist auf die Nähe zur Aachen-Frankfurter-Heerstraße sowie ein benachbartes Schutzengelkreuz, beides Kulturgüter. Das Landesamt für Geologie und Bergbau verweist auf die Lage innerhalb des auf Eisen verliehenen, bereits erloschenen Bergwerksfeld „Adolphine“. Grubenbaue im Bereich des Plangebietes seien nicht auszuschließen. Die Einbeziehung eines Baugrundberaters bzw. Geotechnikers wird empfohlen. Ebenfalls wird eine Überprüfung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse aufgrund möglicher Kontaminationsbereiche durch Erzverarbeitung empfohlen. Die Landwirtschaftskammer hinterfragt die Notwendigkeit der Größe des Plangebietes vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen. Die SGD Nord verweist auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung der §§ 5 und 55 WHG sowie § 13 (2) LWG R-P. Hierbei wird auch auf die Gefahr von Starkregen verwiesen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Ahrweiler verweist auf die o.g. Altablagerungsstelle.
Als Ansprechpartner steht Ihnen hier Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) sowie Frau Esther Dieler-Becker (Tel.: 02641/8007-92, E-Mail: esther.dieler-becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.
Die Verfahrensunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde, www.gemeinde-grafschaft.de, unter der Rubrik „Aktuelles / Beteiligungsverfahren“ sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes, www.geoportal.rlp.de, eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung.
Über die vorgebrachten Äußerungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung.
Gemeindeverwaltung Grafschaft
Grafschaft-Ringen, den 09.02.2023
Achim Juchem, Bürgermeister