Bis zum 15. Februar 2024 sind folgende Steuern und Abgaben zu zahlen:
| Grundsteuer | |
| Landwirtschaftskammerbeitrag | |
| Gewerbesteuer | |
| Vergnügungssteuer | |
| Hundesteuer | |
| Beitrag Deutscher Weinfonds | |
| Beitrag Weinabsatzförderung |
Es wird gebeten, die Beträge termingerecht zu überweisen, da bei verspäteter Zahlung die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und im Mahnverfahren zusätzlich Mahngebühren und Portokosten erhoben werden müssen.
Zur Vermeidung von Terminüberschreitungen weisen wir auf die Möglichkeit des Lastschrifteinzuges hin. Formulare hierzu sind bei der Gemeindekasse erhältlich.
Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass die zugegangenen Bescheide Dauerbescheide sind. Diese Dauerbescheide sind bis zu einer Änderung bezüglich der Festsetzung und Erhebung der Abgaben unbefristet gültig.