Übersichtsplan, o.M.
Auszug aus der Katasterkarte, o. M.
Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft;
11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.22 „Ortsteil Bölingen Nr. 2“ in Grafschaft-Bölingen gem. § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
| 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
| 2. | Öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB |
Zu 1.
Der Rat der Gemeinde Grafschaft hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.22 „Ortsteil Bölingen Nr. 2“ im beschleunigten Verfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB gefasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB von folgenden Verfahrensschritten abgesehen wird:
| - | von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, |
| - | von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, |
| - | von der Angabe gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Daten verfügbar sind sowie |
| - | von der zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB. |
| - | Die Vorschriften zum Monitoring gem. § 4c BauGB sind ebenfalls nicht anzuwenden. |
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Nachverdichtung in der Ortsmitte von Bölingen.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Ringen, Flur 26, in der Ortsmitte von Bölingen, südlich der Bölinger Kapelle und umfasst eine Fläche von 234 m².
Die genaue Lage und die Abgrenzung des Geltungsbereichs können der beigefügten Abbildung entnommen werden.
Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss bekannt gegeben.
Zu 2.:
Die 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.22 „Ortsteil Bölingen Nr. 2“ wird nebst textlichen Festsetzungen und Begründung in der Zeit vom
06.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025
auf der Homepage der der Gemeinde Grafschaft, www.gemeinde-grafschaft.de unter der Rubrik „Aktuelles“/ „Beteiligungsverfahren“ veröffentlicht.
Zusätzlich wird die 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.22 „Ortsteil Bölingen Nr. 2“ in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Abteilung Planung und Umwelt, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, 1. OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen, um der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu bieten, hinsichtlich der Ziele und Zwecke der Planung, der sich wesentlich unterscheidenden Lösungen sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) und Frau Esther Dieler-Becker (Tel.: 02641/800792, E-Mail: esther.dieler-becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.
Während der Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Außerdem können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zur 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.22 „Ortsteil Bölingen Nr. 2“abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per Mail an die o.g. Ansprechpartner übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Weg z.B. postalisch übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gem. § 13 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Über die vorgebrachten Äußerungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung.
Abbildungen: Geltungsbereich der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.22 „Ortsteil Bölingen Nr. 2“