Abbildung 1: Übersichtsplan, o. M.
Abbildung 2: Geltungsbereich der 57. Flächennutzungsplanänderung; Auszug aus der Katasterkarte, o. M.
Abbildung 3: Geltungsbereich der 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 10.3.1 „Innovationspark Rheinland“; Auszug aus der Katasterkarte, o. M.
Zu 1.:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.11.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Ringen sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10.3.1.9 „9. Änderung und Erweiterung Innovationspark Rheinland“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Ausweitung der gewerblichen Fläche des „Innovationsparks Rheinland“.
Der Änderungsbereich der 57. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst ca. 1,5 ha, der Geltungsbereich der 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 10.3.1 eine Fläche von 3,6 ha am nordöstlichen Rand des bestehenden „Innovationsparks Rheinland“.
Die genaue Lage und Abgrenzung der Geltungsbereiche können den nachfolgenden Abbildungen entnommen werden.
Hiermit werden die Aufstellungsbeschlüsse öffentlich bekannt gegeben.
Zu 2.:
Die 57. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Bebauungsplan Nr. 10.3.1.9 „9. Änderung und Erweiterung Innovationspark Rheinland“ in der Gemarkung Ringen, werden samt Begründung in der Zeit vom
26.02.2026 bis einschließlich 31.03.2026
in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Gemeindeentwicklung, Ahrtalstraße 5, Fachbereich 2 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, 1. OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen, um der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu bieten, hinsichtlich der Ziele und Zwecke der Planung, der sich wesentlich unterscheidenden Lösungen sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) und Frau Esther Dieler-Becker (Tel.: 02641/800792, E-Mail: esther.dieler-becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.
Die Bebauungs- und Flächennutzungsplanunterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde, www.gemeinde-grafschaft.de unter der Rubrik „Aktuelles“/ „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Über die vorgebrachten Äußerungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung.