Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
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| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | (E 8+ E17+21a) | 43.894.448 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | (E 15+18+21b) | 42.182.077 Euro |
| der Jahresüberschuss auf | (E23) | 1.712.371 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | (F20) | 3.174.885 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | (F27) | 15.534.300 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | (F32) | 24.768.500 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | (F33) | - 9.234.200 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1auf | (F40) | 6.059.315 Euro |
| (1 ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung) | ||
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf |
| 0 Euro |
| verzinste Kredite auf |
| 7.478.667 Euro |
| zusammen auf | (F 35) | 7.478.667 Euro |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
3.480.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
0 Euro.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
10.000.000 Euro.
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
- Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“
| a) zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| b) verzinste Kredite auf | 2.600.000 Euro |
| zusammen auf | 2.600.000 Euro |
- Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf
| a) zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| b) verzinste Kredite auf | 1.900.000 Euro |
| zusammen auf | 1.900.000 Euro |
2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
| - Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ auf | 250.000 Euro |
| - Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf | 250.000 Euro |
| zusammen auf | 500.000 Euro |
3. Verpflichtungsermächtigungen
| - Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ auf | 2.610.000 Euro |
| - Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 2.610.000 Euro |
| darunter: | |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren | |
| voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | |
| -Sondervermögen „Wasserwerk Grafschaft“ | 1.766.000 Euro |
| -Sondervermögen „Abwasserwerk Grafschaft“ | 0 Euro |
| zusammen auf | 1.766.000 Euro |
§ 6 Steuersätze
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| für jeden Hund | 102,00 Euro |
| zuzüglich | |
| für jeden gefährlichen Hund im Sinne des | |
| § 5 Abs. 2 der Hundesatzung vom 08.10.2015 | 500,00 Euro |
Nachrichtlicher Ausweis der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
Gemäß der Hebesatzsatzung vom 12.12.2024 gelten folgende Steuersätze für die Gemeindesteuern:
| Grundsteuer A | 345 v. H. |
| Grundsteuer B | 365 v. H. |
| Gewerbesteuer | 380 v. H. |
§ 7 Eigenkapital
| Der Stand des Eigenkapitals beträgt zur Bilanz Stand 31.12.2024: | 62.163.781 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum Stand 31.12.2025: | 62.205.780 Euro |
| Unter Berücksichtigung der erwarteten Jahresgewinne / -verluste der |
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| Haushalte bis einschließlich 2026 wird unter dem Vorbehalt der |
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| Jahresprüfungen ein Eigenkapital von | 63.918.151 Euro |
| erwartet. | |
Die Haushaltsplanungen 2026 sehen
| für das Jahr 2027 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von | - 517.834 Euro |
| für das Jahr 2028 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von | - 915.633 Euro |
| für das Jahr 2029 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von | - 1.356029 Euro |
vor.
§ 8 Leistungszahlungen
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:
1. für Leistungsstufen 3.000 Euro,
2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen 10.000 Euro.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 12.02.2026, Az. 4-901-10s, erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft in deren Außenstelle in der Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1 in 53501 Grafschaft-Ringen (Innovationspark-Rheinland) im 1 OG des dortigen Gebäudes (Zimmer IP03) gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 27.02.2026 bis einschließlich 13.03.2025 öffentlich aus. Eine vorherige Terminabstimmung mit dem Fachbereich Finanzen wird erbeten (Tel: 02641-8007-44 oder -94).