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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 14/2026
Bekanntmachungen
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Erinnerung - Pflichtumtausch alter Führerscheine: Fristen und wichtige Informationen

Fristen und wichtige Informationen

In Deutschland gilt der verpflichtende Umtausch für alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Ziel dieser Maßnahme ist die Vereinheitlichung der Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union sowie die Erhöhung der Fälschungssicherheit.

Die Antragsstellung kann entweder über das Bürgerbüro oder über die Homepage des Landratsamts Oberallgäu erfolgen.

(www.oberallgaeu.org/umtausch-fuehrerschein/umtausch-eu kartenfuehrerschein).

Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit bis zu 12 Wochen.

Wir empfehlen eine rechtzeitige Beantragung, um die durchgehende Gültigkeit des Führerscheins sicherzustellen.

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • der bisherige Führerschein (Kartenformat oder Papierführerschein)
  • ein biometrisches Passfoto, das nicht älter als ein Jahr ist

Für Rückfragen setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro unter

08378-9202-15 oder ewo@buchenberg.de in Verbindung.