Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Art. 40 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) erlässt der Abwasserverband Kempten (Allgäu) folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplans einschl. der Nachträge | |
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| erhöht um | vermindert um | gegenüber bisher | auf nunmehr verändert |
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| € | € | € | € |
| a) im ERFOLGSPLAN |
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| in Erträgen |
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| in Aufwendungen |
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| b) im VERMÖGENSPLAN |
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| in Einnahmen | 2.200.000 |
| 17.130.692 | 19.330.692 |
| in Ausgaben | 2.200.000 |
| 17.130.692 | 19.330.692 |
Der durch Investitionszuweisungen und -zuschüsse, Kredite sowie sonstige Erträge nicht gedeckte Umlagebedarf bleibt für die Betriebskosten, Darlehenszinsen und -tilgung unverändert. Für den Vermögensplan erhöht sich die Investitionsumlage um 730.000 € auf 4.337.700,00 €
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Kempten (Allgäu), 10.04.2024
Zweckverband Abwasserverband Kempten (Allgäu)
Die Regierung von Schwaben hat mit Schreiben vom 09.04.24 Gz: RvS-SG12-1444-22/21/5 die Vorlage der Nachtragshaushaltssatzung bestätigt. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt vom Tage dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung der Haushaltsatzung bei der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes Kempten (Allgäu), Griesösch 1, Lauben während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.