Plan 1: Geltungsbereich
Plan 2: Änderungsgeltungsbereich
Der Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2023 sowie 31.03.2025 beschlossen für den Bereich westlich der Bundesstraße B 12 im Ortsteil Argen, südlich der Gemeindestraße nach Argen im Bereich Gewann Weidach, östlich der Gemeindestraße Argen, bestehend aus den Flst.Nrn. 14- (teilw.), 14/1, 47/33- (teilw.) 47/71 (teilw.), 47/70, 47/72 (teilw.) 47/2, 47/25 und 47/26, jeweils Gemarkung Großholzleute den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Argen“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB aufzustellen, als Folge den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Isny im Allgäu im sogenannten Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 (BauGB) entsprechend zu ändern und jeweils eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 10.01.2025 Büro Sieber Consult, Lindau maßgebend. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im abgebildeten Lageplan dargestellt (Plan 1).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Argen" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgt im Regelverfahren nach EAG Bau. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung der bestehenden Gewerbebetriebe sowie die verträgliche und *2396 50310 1* 242517 Seite 2 sinnvolle Erweiterung als Gewerbegebiet mit eingeschränkten Emissionen gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Isny im Allgäu ist für das geplante Baugebiet gewerbliche Baufläche sowie landwirtschaftliche Fläche und Schutzgebietsflächen dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll daher in Teilbereichen des vorgesehenen Bebauungsplangebietes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB in gewerbliche Bauflächen und Grünfläche gemäß § 8 BauNVO geändert werden.Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist im abgebildeten Lageplan dargestellt (Plan 2).
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes vom 27.02.2023 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben (Darlegung und Anhörung). Die öffentliche Darlegung und Anhörung zu beiden Verfahren erfolgt am Dienstag, 13.05.2025 um 17 Uhr Im Dorfgemeinschaftshaus Großholzleute, Hauptstraße 1, 88316 Isny- Großholzleute Interessierte Bürger und Betroffene sind zu diesem Erörterungstermin herzlich eingeladen. Seite 3 Außerdem besteht die Möglichkeit, vom 28.04.2025 bis einschließlich 13.05.2025 die Planvorstellungen bei der Stadtverwaltung Isny im Allgäu, Wassertorstraße 1 - 3, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 102, während der Dienstzeiten einzusehen. Zudem ist der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Argen“ mit Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Argen“ im Internet unter www.isny.de/bebauungsplaene eingestellt und einsehbar. Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Die Wortlaute dieser öffentlichen Bekanntmachung können auch im Rathaus der Stadt Isny im Allgäu (Wassertorstraße 1-3, 88316 Isny im Allgäu) von jedermann während den Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt.