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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 19/2024
Bekanntmachungen
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Betreiben von Rasenmähern

Wir möchten darauf hinweisen, dass es eine Geräte- und Lärmschutzverordnung (32.BlmSchV) gibt, welche festlegt, dass Rasenmäher nicht an Sonn- und Feiertagen und auch nicht werktags zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden dürfen.

Unabhängig von dieser gesetzlichen Regelung bitten wir alle Grundstückseigentümer auch in der Mittagszeit von 12.00 bis 14.00 Uhr ihre Rasenmäher und andere Maschinen und Geräte mit Verbrennungs- oder mit Elektromotoren nicht zu betreiben.

Jeder sollte bitte daran denken, dass er auch selbst einmal derjenige sein kann, der sich durch Lärm gestört fühlt.

Wir bitten um Beachtung!