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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 21/2023
Bekanntmachungen
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Vollzug des BayStrWG – Widmung der Fl. Nr. 639, Gemarkung Weitnau zur Ortsstraße „Sennereiweg“

Nach Art. 6 BayStrWG i. V. m. Art. 46 Abs. 2 BayStr.WG wird die Fl. Nr. 639, Gemarkung Weintau als Ortsstraße „Sennereiweg“ gewidmet.

Anfangspunkt:

Abzweigung Ortsstraße St.-Wendelin Straße (Nr. 80) bei Grundstück Fl. Nr. 639/21, Gemarkung Weitnau

Endpunkt:

Einfahrt in Ortsstraße St.-Wendelin Straße (Nr. 80) bei Grundstück Fl. Nr. 639/15, Gemarkung Weitnau

Länge insgesamt: 0,218 km

Eigentümer und Straßenbaulastträger ist der Markt Weitnau.

Die Widmung gilt gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG am 30.05.2023 als bekannt gegeben und damit wirksam.

Die Verfügung einschließlich ihrer Begründung und des Lageplans kann im Rathaus Weitnau, Zimmer 4, Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau während der Sprechzeiten von Montag – Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden.