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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 23/2023
Bekanntmachungen
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Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Missen-Wilhams (Parkgebührenordnung Missen-Wilhams) Vom 19.04.2023

Parkplatz „Thaler Höhe“ in Wiederhofen

Parkplatz „Kräutergarten“ in Wilhams

über die Parkgebühren in der Gemeinde Missen-Wilhams (Parkgebührenordnung Missen-Wilhams) Vom 19.04.2023

Aufgrund von § 6a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) und § 13 Straßenverkehrsordnung (StVO) erlässt die Gemeinde Missen-Wilhams folgende Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Missen-Wilhams:

§ 1 Geltungsbereich

Die Parkgebührenordnung gilt für die nachfolgend genannten Parkplätze, soweit Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit bestehen:

1. Parkplatz „Thaler Höhe“ in Wiederhofen

2. Parkplatz „Kräutergarten“ in Wilhams

Der Geltungsbereich ergibt sich aus den farblich markierten Bereichen in den Anlagen zur Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Missen-Wilhams (Parkgebührenordnung).

§ 2 Jahreskarten

(1) Eine Jahreskarte berechtigt dessen Inhaber/-in, im Gültigkeitszeitraum der Berechtigung die gebührenpflichtigen Parkplätze (§ 1) zu benutzen, ohne Tagesparkgebühren entrichten zu müssen. Die Zahl der Berechtigten sowie die zeitliche Geltungsdauer können begrenzt werden.

(2) Die Jahreskarte begründet kein Anrecht auf Freihaltung eines Parkplatzes oder die Überlassung eines bestimmten, besonders gekennzeichneten Parkplatzes. Sie gilt auch nicht für Dauerparker oder ein Umgehen des Nachtparkverbotes.

(3) Jahreskarten können von Bürgern der Gemeinde Missen-Wilhams und von Vermieterbetrieben in der Gemeinde erworben werden. Auf der Jahreskarte werden bis zu zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt. Die Jahreskarte ist nicht übertragbar. Auf der Jahreskarte für die Vermieterbetriebe wird der Name dieses Betriebs vermerkt. Die Betriebe können die Jahreskarten an ihre Gäste weitergeben.

(4) Die Jahreskarte ist nur gültig, wenn sie von außen deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe hinterlegt und mit dem amtlichen Kennzeichen des Kraftfahrzeugs bzw. des Namens des Vermieterbetriebes beschriftet ist.

(5) Bei Verlust der Dauerparkberechtigung besteht kein Anrecht auf kostenlosen Ersatz.

§ 3 Parkgebühren

Die Gebühren für die in § 1 genannten Parkplätze werden pro Stellplatz wie folgt festgesetzt:

bis 3 Stunden = 3,00 €

Tagesticket = 6,00 €

Jahresticket für Bürger mit Wohnsitz in Missen-Wilhams (mit Angabe von 2 Kennzeichen) = 30,00 €

§ 4 Gebührenpflichtige Parkzeit

Die Parkgebühren sind täglich (Montag bis Sonntag) in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu bezahlen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Missen-Wilhams, 20.04.2023

W i l h e l m
Erste Bürgermeisterin