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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 23/2023
Bekanntmachungen
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1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Missen-Wilhams Vom 24.05.2023

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Missen-Wilhams Vom 24.05.2023

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Missen-Wilhams folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Missen-Wilhams:

§ 1 Änderung

§ 5 (Gebührensatz) erhält folgende neue Fassung:

„Für jeden angefangen Monat werden folgende Gebühren erhoben:

a) für Schulkinder:

-

für eine Besuchszeit von einer bis zwei Stunden

68,00 €

-

für eine Besuchszeit von zwei bis drei Stunden

72,00 €

-

für eine Besuchszeit von drei bis vier Stunden

76,00 €

-

für eine Besuchszeit von vier bis fünf Stunden

80,00 €

-

für eine Besuchszeit von fünf bis sechs Stunden

84,00 €

-

für eine Besuchszeit von sechs bis sieben Stunden

88,00 €

-

für eine Besuchszeit von sieben bis acht Stunden

92,00 €

-

für eine Besuchszeit von acht bis neun Stunden

96,00 €

-

für eine Besuchszeit von mehr als neun Stunden

100,00 €

b) für Regelkinder (von 3 Jahren bis zur Einschulung):

-

für eine Besuchszeit von ein bis zwei Stunden

168,00 €

-

für eine Besuchszeit von zwei bis drei Stunden

170,00 €

-

für eine Besuchszeit von drei bis vier Stunden

172,00 €

-

für eine Besuchszeit von vier bis fünf Stunden

174,00 €

-

für eine Besuchszeit von fünf bis sechs Stunden

176,00 €

-

für eine Besuchszeit von sechs bis sieben Stunden

178,00 €

-

für eine Besuchszeit von sieben bis acht Stunden

180,00 €

-

für eine Besuchszeit von acht bis neun Stunden

182,00 €

-

für eine Besuchszeit von mehr als neun Stunden

184,00 €

c) für Krippenkinder:

-

für eine Besuchszeit von ein bis zwei Stunden

156,00 €

-

für eine Besuchszeit von zwei bis drei Stunden

164,00 €

-

für eine Besuchszeit von drei bis vier Stunden

172,00 €

-

für eine Besuchszeit von vier bis fünf Stunden

180,00 €

-

für eine Besuchszeit von fünf bis sechs Stunden

188,00 €

-

für eine Besuchszeit von sechs bis sieben Stunden

196,00 €

-

für eine Besuchszeit von sieben bis acht Stunden

204,00 €

-

für eine Besuchszeit von acht bis neun Stunden

212,00 €

-

für eine Besuchszeit von mehr als neun Stunden

220,00 €“

§ 2 Änderung

§ 6 (Geschwisterermäßigung) erhält folgende neue Fassung:

„Besuchen zwei Kinder aus einer Familie (auch Stief-, oder Halbgeschwister) die Kindertageseinrichtung, die sich im Gebiet der Gemeinde Missen-Wilhams befinden, wird die nach § 5 zu entrichtende Gebühr für das ältere Kind um 30 % ermäßigt.

Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie die Kindertagesstätte, so werden für nur zwei Kinder Gebühren erhoben. Die jeweils älteren Kinder werden befreit.

Die Ermäßigungsbestände finden nur in den Gebührengruppen b) und c) des § 5 Anwendung. Eine Geschwisterermäßigung für Schulkinder (Gebührengruppe a) ist nicht vorgesehen.

Maßgebliche Änderungen sind der Gemeinde Missen-Wilhams von den Personensorgeberechtigten unaufgefordert mitzuteilen.“

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 01. September 2023 in Kraft.

Missen-Wilhams, 25.05.2023

W i l h e l m
Erste Bürgermeisterin