Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Missen-Wilhams folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Missen-Wilhams:
§ 1 Änderung
§ 5 (Gebührensatz) erhält folgende neue Fassung:
„Für jeden angefangen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
| a) für Schulkinder: | ||
| - | für eine Besuchszeit von einer bis zwei Stunden | 68,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von zwei bis drei Stunden | 72,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von drei bis vier Stunden | 76,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von vier bis fünf Stunden | 80,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von fünf bis sechs Stunden | 84,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von sechs bis sieben Stunden | 88,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von sieben bis acht Stunden | 92,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von acht bis neun Stunden | 96,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von mehr als neun Stunden | 100,00 € |
| b) für Regelkinder (von 3 Jahren bis zur Einschulung): | ||
| - | für eine Besuchszeit von ein bis zwei Stunden | 168,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von zwei bis drei Stunden | 170,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von drei bis vier Stunden | 172,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von vier bis fünf Stunden | 174,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von fünf bis sechs Stunden | 176,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von sechs bis sieben Stunden | 178,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von sieben bis acht Stunden | 180,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von acht bis neun Stunden | 182,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von mehr als neun Stunden | 184,00 € |
| c) für Krippenkinder: | ||
| - | für eine Besuchszeit von ein bis zwei Stunden | 156,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von zwei bis drei Stunden | 164,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von drei bis vier Stunden | 172,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von vier bis fünf Stunden | 180,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von fünf bis sechs Stunden | 188,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von sechs bis sieben Stunden | 196,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von sieben bis acht Stunden | 204,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von acht bis neun Stunden | 212,00 € |
| - | für eine Besuchszeit von mehr als neun Stunden | 220,00 €“ |
§ 2 Änderung
§ 6 (Geschwisterermäßigung) erhält folgende neue Fassung:
„Besuchen zwei Kinder aus einer Familie (auch Stief-, oder Halbgeschwister) die Kindertageseinrichtung, die sich im Gebiet der Gemeinde Missen-Wilhams befinden, wird die nach § 5 zu entrichtende Gebühr für das ältere Kind um 30 % ermäßigt.
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie die Kindertagesstätte, so werden für nur zwei Kinder Gebühren erhoben. Die jeweils älteren Kinder werden befreit.
Die Ermäßigungsbestände finden nur in den Gebührengruppen b) und c) des § 5 Anwendung. Eine Geschwisterermäßigung für Schulkinder (Gebührengruppe a) ist nicht vorgesehen.
Maßgebliche Änderungen sind der Gemeinde Missen-Wilhams von den Personensorgeberechtigten unaufgefordert mitzuteilen.“
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01. September 2023 in Kraft.
Missen-Wilhams, 25.05.2023