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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 23/2026
Bekanntmachungen
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Erinnerung: Führerschein-Umtausch Pflicht ab Ausstellungsdatum 1999

Alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber, deren Führerschein ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurde, sind verpflichtet, diesen fristgerecht umzutauschen. Dabei richtet sich der Stichtag nicht nach dem Geburtsjahr, sondern nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wann muss mein Führerschein umgetauscht werden?

Ausstellungsjahr des Führerscheins

Umtauschfrist (spätestens bis)

2002 – 2004

19. Januar 2027

2005 – 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

Wie kann ich den Umtausch beantragen?

Ein Besuch beim Landratsamt ist nicht notwendig. Es stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Online-Antrag über das Landratsamt Oberallgäu
    Informationen und Antragstellung unter:
    www.oberallgaeu.org

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Der aktuell gültige Führerschein
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)

Bearbeitungszeit:

  • Derzeit etwa 6 Monate – bitte rechtzeitig beantragen

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

  • Bei Kontrollen in Deutschland kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig werden.
  • Im Ausland kann es zu deutlich strengeren Strafen oder Problemen kommen, da der alte Führerschein dort unter Umständen nicht mehr anerkannt wird

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung oder informieren Sie sich direkt auf der Website des Landratsamts Oberallgäu.