Alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber, deren Führerschein ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurde, sind verpflichtet, diesen fristgerecht umzutauschen. Dabei richtet sich der Stichtag nicht nach dem Geburtsjahr, sondern nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Wann muss mein Führerschein umgetauscht werden?
| Ausstellungsjahr des Führerscheins | Umtauschfrist (spätestens bis) |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Wie kann ich den Umtausch beantragen?
Ein Besuch beim Landratsamt ist nicht notwendig. Es stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Bearbeitungszeit:
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung oder informieren Sie sich direkt auf der Website des Landratsamts Oberallgäu.