Die Haushaltssatzung des Marktes Buchenberg für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates Buchenberg am 3. Mai 2023 beschlossen und vom Landratsamt Oberallgäu mit Schreiben vom 05.06.2023, Az. SG 15-941-4780117 genehmigt.
Auf Grund der Artikel 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Buchenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 9.190.200 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.228.000 €
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in einer Höhe von 1.416.000 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 410 v. H. |
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| b) | für Grundstücke (B) — 410 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Buchenberg, 12.06.2023
Toni Barth, Erster Bürgermeister
Der Haushaltsplan samt Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden im ersten Stock des Rathauses Buchenberg öffentlich zur Einsichtnahme aus.