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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 24/2023
Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der „Bürgermeister – Merkt - Stiftung“ für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Die Haushaltssatzung der „Bürgermeister-Merkt-Stiftung“ für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates Buchenberg am 3. Mai 2023 beschlossen und vom Landratsamt Oberallgäu mit Schreiben vom 06.06.2023, Az. SG 15-941-780117/he genehmigt.

Auf Grund der Artikel 35 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Buchenberg für die Bürgermeister-Merkt-Stiftung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit festgesetzt;

Er schließt in Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2023

im Verwaltungshaushalt

mit

700 €

im Vermögenshaushalt

mit

0 €

und im Jahr 2024

im Verwaltungshaushalt

mit

700 €

im Vermögenshaushalt

mit

0 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Buchenberg, 12.06.2023

Toni Barth - Erster Bürgermeister

Der Haushaltsplan samt Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden im ersten Stock des Rathauses Buchenberg öffentlich zur Einsichtnahme aus.