Die Haushaltssatzung der „Bürgermeister-Merkt-Stiftung“ für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates Buchenberg am 3. Mai 2023 beschlossen und vom Landratsamt Oberallgäu mit Schreiben vom 06.06.2023, Az. SG 15-941-780117/he genehmigt.
Auf Grund der Artikel 35 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Buchenberg für die Bürgermeister-Merkt-Stiftung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit festgesetzt;
| Er schließt in Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2023 | ||
| im Verwaltungshaushalt | mit | 700 € |
| im Vermögenshaushalt | mit | 0 € |
| und im Jahr 2024 | ||
| im Verwaltungshaushalt | mit | 700 € |
| im Vermögenshaushalt | mit | 0 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Buchenberg, 12.06.2023
Toni Barth - Erster Bürgermeister
Der Haushaltsplan samt Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden im ersten Stock des Rathauses Buchenberg öffentlich zur Einsichtnahme aus.