Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich der OA 33 in vorhandene Vorfluter und das Grundwasser
Antragsteller: Landkreis Oberallgäu, Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen
Das Landratsamt Oberallgäu hat mit Bescheid vom 23.06.2022 (AZ: SG 22.3-641/5N-008/22) dem Antragsteller, die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich der OA 33 in vorhandene Vorfluter und das Grundwasser erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden beim
Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg,
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, oder
Postanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klageverfahrens (Ausgangsbescheid mit Datum) bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tataschen und Beweismittel sollen angegeben und dieser Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfserklärung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01. Januar 2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Die genehmigten Planunterlagen können bei der Gemeinde Buchenberg - EG/Bauamt währen der Dienststunden von 25.07. bis 08.08.2022 eingesehen werden.