Der Landkreis Oberallgäu vergibt für 2025 wieder einen Kulturpreis.
Vorschläge können bis 30. September 2025 beim Landratsamt Oberallgäu eingereicht werden.
Ziel des diesjährigen Preises ist, die Bemühungen von Privatpersonen um die Pflege und den Erhalt historischer und geschichtsträchtiger Gebäude sowie denkmalgeschützter Gebäude durch öffentliche Anerkennung mehr ins Rampenlicht zu stellen.
Der Kulturpreis 2025 soll eine Auszeichnung für Privatpersonen sein für die beispielhafte Leistung, die sie für die Erhaltung und Pflege ihres Eigentums erbracht haben. Die Fertigstellung der Sanierung darf dabei nicht länger als 10 Jahre her sein und das Gebäude darf ausschließlich privat genutzt werden
Der Kulturpreis ist mit insgesamt 2.000,-- € dotiert. Grundlage für die zu vergebenen Auszeichnungen ist eine vom Kreistag beschlossene Richtlinie. Über die Vergabe entscheidet jeweils der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Bildung, Integration, Kultur und Ehrenamt. Die Preisverleihung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2025.
Geeignete Vorschläge mit einer schriftlichen Begründung (Antrag kann auf www.oberallgaeu.org heruntergeladen werden), in der der persönliche Einsatz und das Engagement der Eigentümer hinreichend beschrieben wird, können bis spätestens 30. September 2025 beim Landratsamt Oberallgäu – Büro der Landrätin - oder per E-Mail landraetin@lra-oa.bayern.de eingereicht werden.